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  • Betrieb eines Alten- oder Pflegeheims anzeigen

    Wenn Sie ein Alten-/Pflegeheim betreiben wollen, müssen Sie dies (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung) bei der Heimaufsichtsbehörde anzeigen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen dauerhaft in der Lage sein, eine ausreichende und gleichmäßige pflegerische Versorgung der Pflegebedürftigen zu gewährleisten.
    • Ihre Pflege und Versorgung müssen der nach dem Pflegeversicherungsgesetz und den rahmenvertraglichen Vereinbarungen gebotenen Qualität entsprechen.
    • Ihre Pflegeeinrichtung muss
      • wirtschaftlich arbeiten,
      • unter der fachlichen Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft stehen,
      • geeignete Pflegekräfte beschäftigen und
      • in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht sein.

    Anzeige spätestens drei Monate vor der Aufnahme des Betriebes.