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  • Betrieb von Anlagen mit nichtionisierender Strahlung für kosmetische Zwecke anzeigen

    Wenn Sie eine der folgende Anlagen betreiben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt anzeigen: 

    • Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, (zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung)
    • Hochfrequenzgeräten, (zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion)
    • Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation (zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios) und zur Magnetfeldstimulation (zum Beispiel Magnetfeldmatten)
    • Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems, (zum Beispiel Hirnstimulation zur Leistungssteigerung)
    • Ultraschallgeräte, (zum Beispiel für Ultraschall-Babykino oder zur Fettreduktion) 
    • Magnetresonanztomographen, (zum Beispiel für Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung)
       

    Als Betreiber oder Betreiberin solcher Anlagen müssen Sie unter anderem sicherstellen, dass 

    • Schutzvorkehrungen getroffen werden, um die behandelte Person oder Dritte vor vermeidbaren Gesundheitsgefahren zu schützen
    • bestimmte Dokumentations- und Anzeigepflichten eingehalten werden sowie 
    • eine Instandhaltung nach Herstellerangaben erfolgt. 

    Sie müssen den Betrieb von Geräten mit nichtionisierender Strahlung, die für nichtmedizinische Zwecke verwendet werden, spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme anzeigen.

    Sie weisen nach, dass das anwendende Personal Nachweis der zur Anwendung passenden Fachkunde hat. Dazu gehören:

    • Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde
    • Optische Strahlung
    • Ultraschall
    • EMF (Hochfrequenzgeräte) in der Kosmetik
    • EMF (Niederfrequenz-, Gleichstrom- und Magnetfeldgeräte) zur Stimulation


    Die Nachweise müssen von einer zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestellt worden sein.

    Ihr ärztliches Personal benötigt die oben beschriebene Fachkunde nicht. Hierbei wird die Approbation als Ärztin oder Arzt und eine entsprechende Weiterbildung beziehungsweise Sachkenntnisse benötigt.
     

    • Grundlegende Informationen zum Gerät beziehungsweise zur Anlage (Hersteller, Gerätebezeichnung, Gerätetyp und Seriennummer)
    • Benennung der anwendende/n Personen je Anlage
    • Nachweis der Fachkunde für jeden möglichen Anwender oder Anwenderin
    • Angaben zur Identität des Betreibers beziehungsweise der Firma, der Anschrift der Betriebsstätte, zur Identifikation der Anlagen oder Kombinationsgeräte sowie zur Art der Anwendung/en
    • Beim Einsatz von Anwendungen, bei denen die Haut verletzt und ihre Schutzfunktion beeinträchtigt wird (Laser, Hochfrequenz, Ultraschall): Nachweis über Verpflichtung einer Ärztin oder eines Arztes mit entsprechender Weiterbildung
    • Bei Anwendung von Magnetresonanztomographen (MRT): Nachweis über Verpflichtung einer Ärztin oder eines Arztes mit erforderlicher Fachkenntnis zur sachgerechten Bedienung

    Sie müssen die Anzeige spätestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme erstatten.

    Keine. Die Anzeige gilt mit Absenden der Informationen als erstattet.

    Bei Fragen oder Bedarf weiterer Informationen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.

    Beachten Sie die Vorgaben zu allgemeinen Anforderungen an den Betrieb der Anlage/n sowie der Dokumentationspflichten.

    Wenn Sie die Anzeige nicht vornehmen oder in der Anzeige falsche Angaben machen, kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgen.

    Stelle:
    Landesamt für Verbraucherschutz
    Adresse:
    Freiimfelder Straße 68
    06112 Halle (Saale)
    Hinweise zur Anreise
    (Bemerkung: Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.)
    Telefon:
    0345 52162200
    Fax:
    0345 52162401
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße:
    Straßenbahn: 10
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    Aufzug vorhanden:
    nein
    Rollstuhlgerecht:
    nein
    Öffnungszeiten:

    Montag       07:00 – 16:00 Uhr

    Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr

    Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr

    Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr

    Freitag        07:00 – 15:30 Uhr

    Samstag     geschlossen

    Sonntag      geschlossen