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  • Betrieb zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung anzeigen

    Die Aufnahme oder Einstellung des Betriebes zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

    Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungserlaubnis oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Betriebsstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

    Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis muss erteilt worden sein.

    • Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis

    Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Einstellung des Betriebs erfolgen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Zuständige Stelle ist:

    Polizeiinspektion Halle (Saale)

    Stabsbereich Recht, Waffen- und Sprengstoffbehörde, 
    Merseburger Straße 6
    06110 Halle (Saale)

    Ansprechpartner sind zu erreichen unter Telefon 0345 224 1823 und 0345 224 1822

    Telefax: 0345 224 11 1127

    Mail: waffenrecht.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de