Zum Hauptinhalt springen
  • Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Betriebserlaubnis für öffentliche Apotheke beantragen

    Bevor Sie eine öffentliche Apotheke übernehmen oder neueröffnen, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

    In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaberin oder Erlaubnisinhaber nach. Zudem weisen Sie nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen. Sie versichern eidesstattlich, dass Sie gesetzliche Vorgaben einhalten.

    Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

    • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
    • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
    • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

    Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller

    • voll geschäftsfähig sein.
    • die deutsche Approbation als Apothekerin oder Apotheker besitzen.
    • die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.
    • eine eidesstattliche Erklärung abgeben,
      • dass Sie keine Vereinbarungen getroffen haben, die gegen § 8 Satz 2, § 9 Abs. 1, § 10 oder § 11 des Apothekengesetzes verstoßen und
      • den Kauf- oder Pachtvertrag über die Apotheke sowie auf Verlangen der zuständigen Behörde auch andere Verträge, die mit der Einrichtung und dem Betrieb der Apotheke in Zusammenhang stehen, vorlegen.
    • nachweisen, dass Sie über die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume verfügen.
    • gesundheitlich geeignet sein, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten.
    • mitteilen, ob Sie an einem anderen Ort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheke betreiben.

    Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

    Gemäß Allgemeiner Gebührenordnung LSA

    Gebühr: EUR 750,00 - 3.000

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NNLST00004112

    In Sachsen-Anhalt gibt es keine Fristen.

    Liegen alle Antragsvoraussetzungen beziehungsweise alle für eine Erlaubniserteilung notwendigen Unterlagen vor, dauert die normale Bearbeitungsfrist in Sachsen-Anhalt 4 Wochen.

    • Einspruch
    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Stelle:
    Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit - Gesundheitswesen, Pharmazie
    Adresse:
    Maxim-Gorki-Straße 7
    06114 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-1286
    (Bemerkung: Nutzen Sie diese Hotline bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)
    Fax:
    0345 514-1291
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.