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  • Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAS) in der Betriebskategorie „speziell“ beantragen

    Sie beantragen die Genehmigung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhalten diese, wenn Sie eine der beiden Voraussetzungen erfüllen:

    • Die Luftfahrtbehörde Ihres Landes hat Ihnen bereits eine Betriebsgenehmigung für Ihr Land erteilt oder
    • Sie verfügen über das Light Unmanned Aircraft Operator Certificate (LUC) inklusive dem Recht, eigenständig ein neues Betriebsgebiet hinzuzufügen.

    Die EASA erstellt und überwacht einheitliche Sicherheits- und Umweltstandards für die zivile Luftfahrt auf europäischer Ebene.

    Ihre UAS-Betriebsgenehmigung für den grenzübergreifenden Betrieb eines UAS in der Betriebskategorie „speziell“ können Sie online oder per Post beantragen

    • Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
    • Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das LBA senden.
    • Das LBA prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten:
      • einen Gebührenbescheid sowie
      • eine Betriebsgenehmigung oder
      • einen Ablehnungsbescheid.
    • Sie bezahlen die Gebühren.

    • Sie leben in einem anderen EASA-Mitgliedstaat als Deutschland.
    • Sie sind bei Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde als UAS-Betreiberin oder UAS-Betreiber registriert.
    • Sie verfügen über
      • eine Betriebsgenehmigung für die Betriebskategorie „speziell“, erteilt von Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde, oder
      • ein vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC).
    • der Flug Ihres UAS entspricht keinem der Standardszenarien.
    • Ihr UAS-Betrieb ist der „speziellen“ Betriebskategorie zuzuordnen. Dies ist der Fall,
      • sobald eine Bedingung der Betriebskategorie „offen“ nicht erfüllt wird und
      • keines der Kriterien der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ zutrifft.

    Hinweis: Welche Bedingungen für die Betriebskategorien „offen“ und „zulassungspflichtig“ gelten, können Sie Artikel 4 beziehungsweise Artikel 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 entnehmen.

    • Antragsformular
    • Betriebsgenehmigung
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets
    • Datei mit Risikominderungsmaßnahmen

    falls eine Genehmigung als LUC vorliegt:

    • Antragsformular
    • Vereinfachtes Betreiberzeugnis (LUC) mit Genehmigungs-umfang
    • Datei mit den Koordinaten des Betriebsgebiets

    falls Sie den Antrag in Vertretung für eine andere, zum Beispiel minderjährige Person stellen:

    • Vollmacht

    falls Sie die Betriebsgenehmigung per Post beantragen, benötigen Sie zur Authentifizierung:

    • für natürliche Personen:
      • Personalausweis
      • Reisepass oder
      • Aufenthaltstitel, jeweils in Kopie
    • für juristische Personen:
      • Handels- oder Vereinsregisterauszug mit
      • Kopie Personalausweis oder Reisepass und
      • Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person

    Widerspruch

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
    Adresse:
    Hermann-Blenk-Straße 26
    38108 Braunschweig
    Telefon:
    +49 531 2355-0
    Fax:
    +49 531 2355-9099

    Stelle:
    Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat B 5
    Adresse:
    Telefon:
    +49 531 2355-3580
    Fax:
    +49 531 2355-3598
    (Bemerkung: Informationen zur Benennung von Stellen (PStF) zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpiloten)
    E-Mail:
    uas@lba.de
    (Bemerkung: für UAS-Betreiberregistrierung)

    pstf@lba.de
    (Bemerkung: für Prüfstellen und Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten)
    Öffnungszeiten:

    Telefonzeiten:
    Montag: 10:00 – 12:00 Uhr
    Mittwoch: 10:00 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 10:00 – 12:00 Uhr