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  • Betriebssicherheit gewährleisten und eine Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Lageranlagen beantragen

    Lageranlagen sind Räume oder Bereiche, in denen entzündbare Flüssigkeiten mit einem Gesamtrauminhalt von mehr als 10.000 Litern lagern. Dazu zählen ortsfeste Behälter und sonstige Lagereinrichtungen. Lageranlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen.

    Sie benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, wenn Sie eine Lageranlage:

    • errichten und in Betrieb nehmen möchten oder
    • in der Bauart oder der Betriebsweise so verändern möchten, dass die Sicherheit der Anlage beeinflusst wird.

    Die Erlaubnis kann Ihnen wie folgt erteilt werden:

    • beschränkt,
    • befristet,
    • unter Bedingungen oder
    • mit Auflagen.

    Wenn Ihre Anlage Teil einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist, benötigen Sie keine separate Erlaubnis. Die Genehmigung schließt die Erlaubnis ein.

    • Die Anlage, für die Sie die Erlaubnis beantragen, muss eine erlaubnisbedürftige Anlage sein.
    • Sie müssen die Anlage nach dem Stand der Technik errichten und betreiben.

    Formloser Antrag mit den folgenden Angaben:

    • Name, Vorname, Firmenname
    • Adresse der antragstellenden Person
    • Kontaktinformationen wie E-Mail, Telefonnummer und Fax
    • Art der Erlaubnis:
      • Errichtung und Betrieb
      • Änderung und Betrieb
      • Teilerlaubnis
    • Angabe des Betriebsorts

    Unterlagen, um die Anlage beurteilen zu können:

    • Antragsgegenstand
    • Beschreibung der Anlage und des Befüllplatzes
    • Beschreibung der Anlagentechnik und Wechselwirkung zu anderen Anlagen
    • Rohrleitungs- und Instrumentenfließschema
    • Sicherheitsdatenblätter
    • Beschreibung der Betriebsweise
    • Beschreibung der Zusammenlagerung und Aufstellung der beantragten Lagerklassen
    • Übersichtsplan
    • Lageplan
    • Grundrissplan oder Technikplan
    • Ex-Zonenplan
    • Explosionsschutzkonzept
    • Angaben zum Brandschutz
    • Beschreibung des ständig vorhandenen Rückhaltevolumens
    • Berechnung der Herstellungskosten
    • Prüfbericht einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)
      • Der Prüfbericht muss bestätigen, dass Sie Ihre Anlage sicher betreiben können, wenn die genannten Maßnahmen eingehalten werden.

    Wenn wichtige Gründe vorliegen, können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlängerung der Fristen beantragen.

    Die Erlaubnis erlischt, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums nicht mit der Errichtung der Anlage begonnen haben.

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Die Erlaubnis erlischt, wenn Sie für die Dauer dieses Zeitraums die Errichtung der Anlage unterbrochen haben.

    Geltungsdauer: 2 Jahre

    Die Erlaubnis erlischt, wenn Sie innerhalb dieses Zeitraums die Anlage nicht betrieben haben.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Die Bearbeitungsdauer gilt ab Eingang der vollständigen Antragsunterlagen. Eine Verlängerung der Bearbeitungsdauer ist in begründeten Fällen möglich.

    Bearbeitungsdauer: 0 - 3 Monate

    Widerspruch:

    • Sie können gegen die Entscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben.
    • Sie müssen den Widerspruch bei der zuständigen Behörde schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.

    • Wenn die Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig ist, erhalten Sie die Antragsunterlagen zurück, da eine Erlaubnis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mitgeprüft wird.