Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ändern
Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.
Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:
- inhaltliche Änderung,
- Änderung der Projektlaufzeit,
- finanzielle Aufstockung,
- Reduzierung der Fördermittel,
- Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
- Mittelübertragung.
Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.
Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:
- Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:
- Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.
Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.
Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.
- Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
- Begründung der Änderung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)
Es fallen keine Kosten an.
§ 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
53115 Bonn
Stresemannstraße 94
10963 Berlin