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  • Bewilligte Gelder für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder für eine institutionelle Förderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ändern

    Als gemeinnützige Forschungs- oder Evaluierungseinrichtung können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Fördermittel beantragen. Damit unterstützt das BMZ Ihre wissenschaftlichen oder anwendungsorientierten Forschungs- und Evaluierungsprojekte.

    Wenn sich bei der bewilligten Förderung Änderungen ergeben, müssen Sie diese dem BMZ mitteilen. Zu diesen Änderungen gehören zum Beispiel:

    • inhaltliche Änderung,
    • Änderung der Projektlaufzeit,
    • finanzielle Aufstockung,
    • Reduzierung der Fördermittel,
    • Umwidmung eines Einzelansatzes innerhalb des Finanzierungsplans sowie
    • Mittelübertragung.

    Die Änderung Ihres geförderten Forschungs- und Evaluierungsprojektes oder eine institutionelle Förderung können Sie online oder per Post mitteilen.

    Wenn Sie die Änderung online mitteilen wollen:

    • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
    • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie das Formular online aus.
    • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

    Wenn Sie die Änderung per Post mitteilen wollen:

    • Besprechen Sie den Änderungsbedarf mit dem BMZ.
    • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag zusammen mit einer Begründung der Änderung, einer Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens und gegebenenfalls dem neuen Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
    • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.

    Erkennt das BMZ Ihre Änderungen an, erhalten Sie vom BMZ eine Bewilligung.

    Bei einer Änderung des Finanzierungsbedarfs erhalten Sie zusätzlich nach der Prüfung von Zwischen- oder Verwendungsnachweisen vom BMZ entsprechend eine Auszahlung oder eine Rückforderung.

    Das BMZ fördert Ihr Forschungs- und Evaluierungsprojekt oder Sie erhalten eine institutionelle Förderung vom BMZ.

    • Änderungsantrag Projektförderung oder institutionelle Förderung
    • Begründung der Änderung
    • Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
    • neuer Finanzierungsplan (außer bei rein inhaltlichen Änderungen)

    Es fallen keine Kosten an.

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
    • Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Referat G34 Evaluierung und Ressortforschung, DEval, DIE
    Adresse:
    Dahlmannstraße 4
    53115 Bonn
    (Bemerkung: Erster Dienstsitz Bonn)

    Stresemannstraße 94
    10963 Berlin
    (Bemerkung: Zweiter Dienstsitz Berlin)
    Telefon:
    +49 228 99535-0
    Fax:
    +49 228 99535-3500