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  • Bildungs- und Teilhabepaket, Antrag auf Leistungen

    Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
     
    Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

    ·         Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

    Bis max. zum 25. Lebensjahr:

    • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 150 jährlich (EUR 100,00 für das 1., EUR 50,00 für das 2. Schulhalbjahr) gefördert.
    • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
    • Kostenübernahme für ein gemeinschaftliches Schul- bzw. Kitamittagessen
    • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
    • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
    • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen (Eigenanteil, soweit die Fahrkarte auch außerhalb der Schülerbeförderung einsetzbar ist).

    • Sie stellen den Antrag für Leistungen zur Bildung und Teilhabe bei Ihrem örtlichen zuständigen Stelle (z.B. Sozialamt oder Jobcenter) oder über das OnlinePortal.
    • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und errechnet Ihre Bedarfe.
    • Die zuständige Behörde entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Dazu erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid von Ihrer zuständigen Behörde.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, wird er abgelehnt, einen Ablehnungsbescheid.
    • In beiden Fällen enthält der Bescheid die Gründe der Entscheidung. Außerdem sind Informationen über die Möglichkeit enthalten, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen. Dazu ist eine Angabe zur Frist enthalten, innerhalb der Sie Widerspruch erheben können.
    • Wurde Ihr Antrag bewilligt, erfolgt die Kostenübernahme je nach individuellem Fall durch personalisierte Gutscheine, Direktzahlungen an den Anbieter oder Geldleistungen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Sie können über die Online-Terminvergabe einen Beratungstermin im Fachbereich Soziales anfragen.

    Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahren, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
    • Sozialhilfe
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

    haben oder deren Familien 

    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

    beziehen.

    Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit: 18 Jahre.

    • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
    • Nachweis der Bedürftigkeit, z. B. durch Bescheid über:
      • Kinderzuschlag
      • Wohngeld
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
    • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

    Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

    keine

    Für Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz gilt:

    Sie können den Antrag maximal 1 Jahr rückwirkend stellen.

    Für Leistungen nach dem 2. Sozialgesetzbuch (SGB II) gilt:

    Die Leistung wird erst ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellen ihren Antrag beim Jobcenter Halle (Saale), Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale).
    • Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung), Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Empfänger von Leistungen gemäß § 2 AsylbLG beantragen die Leistungen beim Fachbereich Soziales der Stadt Halle (Saale), Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale)

    Stelle:
    Team Haushalt / Kostenrechnung / Bildung und Teilhabe
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215428
    Fax:
    +49 345 2215404
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
    Di: 13:00 - 17:30 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09.00 - 12.30 Uhr
    Fr: geschlossen
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    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

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