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  • Bildungskredit beantragen

    Wenn Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung brauchen, können Sie einen Bildungskredit beantragen.

    Der Bildungskredit unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer schulischen Ausbildung oder Ihres Studiums. Der Kredit ist zeitlich befristet und besonders zinsgünstig.
    Ihr Einkommen und Vermögen oder das Ihrer Eltern oder Ihres Ehepartners sind grundsätzlich ohne Bedeutung für die Bewilligung des Bildungskredits. Sicherheiten werden von Ihnen nicht verlangt. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungskredit haben Sie jedoch nicht.

    Förderhöhe und Förderdauer

    Der Bildungskredit kann als Darlehen bis zu EUR 7.200 gewährt werden. Der Förderzeitraum beträgt höchstens 24 Monate.

    Für ein Studium kann Ihnen das Darlehen zunächst nur bis zum Ende des 12. Hochschulsemesters bewilligt werden. Nach dem Ende des 12. Hochschulsemesters müssen Sie bei der Antragstellung nachweisen, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und die Ausbildung innerhalb des möglichen Förderzeitraums (24 Monate) beenden können.

    Für eine schulische Ausbildung kann ein Bildungskredit nur in den letzten 24 Monaten der Ausbildung bewilligt werden. Zudem müssen Sie Ihre Ausbildung mit einem berufsqualifizierenden Abschluss beenden oder vorher einen Berufsabschluss erworben haben. Die Ausbildung muss nach dem BAföG förderfähig sein.

    Studium im Ausland

    Auch wenn Sie an einer ausländischen Universität studieren, können Sie einen Bildungskredit bekommen. Die ausländische Bildungseinrichtung muss als gleichwertig anerkannt sein.

    Auszahlung und Rückzahlung

    Den Bildungskredit zahlt Ihnen die KfW-Bankengruppe in monatlichen Raten zu je EUR 100,00, 200,00 oder 300,00 aus. Sie können die Höhe der von Ihnen beantragten Rate während des beantragten Zahlungszeitraumes nicht mehr ändern. Sie können aber eine Abschlagszahlung erhalten, wenn Sie entsprechenden Bedarf, zum Beispiel an kostenintensiven Arbeitsmaterialien, geltend machen. Die Abschlagszahlung kann bis zu EUR 3.600 betragen, wenn insgesamt die 24 Monatsraten und EUR 7.200 nicht überschritten werden.

    Die Tilgung beginnt 4 Jahre nach der Fälligkeit der 1. Auszahlung. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten zu EUR 120,00.

    Sie können den Kredit jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen, ohne dass zusätzliche Kosten oder Gebühren anfallen.

    Zinsen

    Für die Laufzeit fallen Zinsen an. Der Zinssatz ist variabel und richtet sich nach dem 6-Monats-EURIBOR (European Interbank Offered Rate). Er wird zum 1. April und 1. Oktober für jeweils ein halbes Jahr festgelegt. Der Nominalzinssatz enthält einen Verwaltungskostenzuschlag von jährlich einem Prozent.

    Hinweis: Ausländische Studierende müssen zusätzlich weitere Voraussetzungen erfüllen.

     Einen Bildungskredit können Sie online oder schriftlich beim Bundesverwaltungsamt beantragen

    • Gehen Sie auf die Webseite des Bundesverwaltungsamtes und klicken Sie auf "Online-Antrag"
    • Sie erhalten nach der Antragstellung eine Online-ID.
    • Stellen Sie zu Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen zusammen und reichen Sie diese innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Online-ID auf dem Postweg oder gescannt per E-Mail beim Bundesverwaltungsamt ein.
    • Nach Prüfung des Antrages erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Im Falle eines positiven Bescheids übersendet Ihnen das BVA zusammen mit dem Bescheid ein Vertragsangebot der KfW.
    • Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und auch die Rückforderung übernimmt die KfW.

    • Der Bildungskredit wird Volljährigen maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gewährt.
    • Es werden nur Ausbildungen an Einrichtungen gefördert, die im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) anerkannt sind.

    Studierende

    Als Studierender oder Studierende können Sie einen Bildungskredit erhalten, wenn Sie

    • ein Bachelor-, Master- oder ein Studium mit dem Abschluss Staatsexamen oder Diplom in Vollzeit betreiben,
    • ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium betreiben und bereits über den Abschluss eines grundständigen Studiengangs verfügen,
    • im Rahmen Ihres Studiums ein Auslandssemester oder in- oder ausländisches Praktikum absolvieren (auch außerhalb Europas) oder
    • im Falle eines Auslandsstudiums eine Hochschule besuchen, die einer inländischen gleichwertig ist,
    • bei einem grundständigen Studium (wie Bachelor) die Zwischenprüfung bestanden haben (sieht Ihre Studienordnung keine Zwischenprüfung vor,, müssen Sie die üblichen Leistungen der ersten beiden Studienjahre – bei Studierenden in Bachelorstudiengängen des ersten Studienjahres – erbracht haben).

    Schülerinnen und Schüler

    Als Schülerin oder Schüler können Sie einen Bildungskredit erhalten, wenn sie

    • eine Ausbildung in Vollzeit in einer nach dem BAföG förderfähigen Ausbildungsstätte durchführen,
    • über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder mit der zu fördernden Ausbildung einen berufsqualifizierenden Abschluss erreichen und
    • sich im vorletzten oder letzten Jahr der Ausbildung befinden.

    • Kopie des Personalausweises
    • bei Schülerinnen und Schülern:
      • aktuelle Bescheinigung der Schule über Beginn, Ende und Ziel der Ausbildung
      • gegebenenfalls Bescheinigung über das Praktikum
    • bei Studierenden:
      • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit Nachweis über die absolvierten Hochschul-/ Studiensemester und Fachsemester
      • gegebenenfalls: Zwischenprüfungszeugnis oder schriftliche Erklärung Ihrer Hochschule, dass in Ihrem Studiengang keine Zwischenprüfung vorgesehen ist und die üblichen Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre, bei einem Bachelorstudium des ersten Studienjahres, erbracht wurden, beziehungsweise ein von der Hochschule ausgefüllter "Zwischenprüfungsvordruck"
      • Nachweis über das betriebene Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium und ein Zeugnis über den Abschluss eines grundständigen Studiengangs
      • Nachweis über die Dauer des Praktikums und über den Zusammenhang mit dem Besuch der Ausbildungsstätte (im Falle eines Praktikums im Ausland mit deutscher Übersetzung des Nachweises)
      • Nachweis, dass die im Auslandsemester erbrachten Leistungen angerechnet werden können
      • bei einer Förderung über das 12. Hochschulsemester hinaus den Nachweis, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind (Abschlussprüfungsvordruck)
    • bei ausländischen Staatsbürgern zusätzlich
      • Kopie des Passes (persönliche Daten und gegebenenfalls Aufenthaltsstatus)
      • Nachweis über den Aufenthaltstitel
      • aktuelle Meldebescheinigung
      • und gegebenenfalls vom zuständigen Ausländeramt ausgefüllten Vordruck zum Aufenthaltsstatus
      • bei einem deutschen Ehepartner: Kopie der Heiratsurkunde
      • bei einem deutschen Elternteil: Kopie der Geburtsurkunde

    keine

    Einsenden der erforderlichen Unterlagen: binnen 14 Tagen unter Angabe der Online-ID

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Antragsaufkommen ab

    Formulare: nein
    Onlineverfahren möglich: ja
    Schriftform erforderlich: ja
    Persönliches Erscheinen nötig: nein