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  • Bergbau Anzeige von Bohrarbeiten Entgegennahme

    Wenn Ihr beauftragtes Bohrunternehmen Bohrungen durchführen möchte, die mehr als 100 Meter tief in den Boden eindringen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorab anzeigen.

    Sie müssen keine Anzeige einreichen, wenn Sie bereits einen Betriebsplan eingereicht haben.

    Sie möchten Bohrungen durchführen, die mehr als 100 Meter in den Boden eindringen.

    Reichen Sie die Anzeige der Bohrarbeiten nicht rechtzeitig ein, kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

    Bußgeld: EUR 0,00 - 2.500

    Sie müssen den Beginn und die Einstellung der Bohrarbeiten mindestens 2 Wochen vorher anzeigen. Müssen Bohrarbeiten schon in kürzerer Frist eingestellt werden, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Antragsfrist: 0 - 2 Wochen

    Sollten Sie die Bohrung bei der zuständigen Bergbehörde bereits für einen ungefähren Zeitrahmen angezeigt haben, so ist nach feststehendem Bohrbeginn das genaue Datum des Bohrbeginns zu ergänzen.

    Unter gewissen Umständen kann die Bergbehörde einen Betriebsplan für Ihre Bohrung verlangen.