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  • Buchprüfer/in - öffentlich bestellen/ vereidigen

    Vereidigte Buchprüfer(innen) müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als vereidigte(r) Buchprüfer(in) in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als vereidigte(r) Buchprüfer(in) bestanden haben.

    Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung ist eine Gebühr in Höhe von 230 Euro zu entrichten. Des Weiteren sind die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist.

    Die Bestellung zum/zur vereidigten Buchprüfer(in) muss spätestens ein Jahr nach Ablegung der Prüfung zum/zur vereidigten Buchprüfer(in) beantragt werden.

    Die Antragsformulare sind bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer erhältlich sowie im Internet.