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  • Chronologischen Ausdruck aus dem Register beim Registergericht anfordern

    Mit dem gemeinsamen Registerportal der Länder können Sie Abdrucke des Registerinhalts und zum Handelsregister eingereichte Dokumente selbständig herunterladen und ausdrucken. Sie können das Registerportal ohne Registrierung und kostenfrei nutzen. 
    Sie haben dort die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern oder Registernummern gezielt z.B. nach registrierten Unternehmen zu suchen.
    Alternativ können Sie beim Registergericht einen Ausdruck aus den elektronisch geführten Registern beantragen. Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

    Darüber hinaus können Sie die Register auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht (kostenfrei) einsehen und dort (gebührenpflichtig) einen Ausdruck oder eine Abschrift anfertigen lassen.

    Sie beantragen persönlich oder schriftlich (einfache Form) einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Vereinsregister beim zuständigen Registergericht.
    Dabei sollten Sie genau angeben, welche Art (amtlich/beglaubigt oder nicht amtlich/unbeglaubigt) Sie wünschen. Beim Vereinsregister erhalten Sie einen nicht amtlichen aktuellen Ausdruck.
    Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden, wenn Sie dies in Ihrem Antrag angeben.

    Ausdruck oder unbeglaubigte Kopie

    Gebühr: EUR 10,00

    Amtlicher Ausdruck oder beglaubigte Kopie

    Gebühr: EUR 20,00

    Ablichtungen/ Ausdrucke von Dokumenten (z.B. Gesellschafterliste, Satzung) -pro Seite

    Gebühr: EUR 0,50