Darlehen oder Bedarfszuschuss für die Ausbildung beantragen
Während einer (außer-)betrieblichen Ausbildung oder beispielsweise einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme können Sie einen ergänzenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben. Vorrangig sind aber Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld in Anspruch zu nehmen. Gleiches gilt, wenn Sie Schülerin oder Schüler in einer schulischen Ausbildung sind, die Leistungen nach dem BAföG erhalten. Auch wenn Sie während Ihres Studiums BAföG erhalten und im Haushalt ihrer Eltern wohnen, können Sie ergänzendes Arbeitslosengeld II erhalten. Für Sie sind die nachfolgenden Leistungen daher nicht relevant.
Wenn Sie studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, in Ausbildung sind und keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem BAföG haben (zum Beispiel wegen Überschreitens der Förderungshöchstdauer oder der Altersgrenze) oder in Ausbildung und im Internat untergebracht sind, kommen die folgende Leistungen für Sie in Betracht:
Leistungen für ergänzende Mehrbedarfe
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich zur Ausbildungsförderung (zum Beispiel BAföG-Leistungen) einen Zuschuss für sogenannte Mehrbedarfe beantragen. Dazu zählen:
- Mehrbedarf für werdende Mütter
- Mehrbedarf für Alleinerziehende
- Mehrbedarf für medizinisch notwendige kostenauf-wändige Ernährung
- Mehrbedarf soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht (zum Beispiel Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts)
Wenn Sie Einkommen haben, das Ihren Regelbedarf und die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung übersteigt, mindert der übersteigende Betrag die Leistung für den Mehrbedarf.
Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
Wenn Sie schwanger sind oder ein Kind geboren haben, haben Sie Anspruch auf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für eine Erstausstattung, zum Beispiel für Kleidung oder Möbel. Bedingung ist, dass Sie sich in einer finanziellen Notsituation befinden.
Härtefalldarlehen
In besonderen Härtefällen können Sie während Ihrer Ausbildung ein Darlehen erhalten. Das ist möglich, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende Umstände Ihre Ausbildung gefährden und/oder Sie in eine existenzbedrohende Notsituation geraten.
Ein Härtefalldarlehen können Sie erhalten, wenn Sie kein BAföG erhalten oder Ihre BAföG-Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und Sie nicht in der Lage sind, durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Abhilfe zu sorgen.
Das zinslose Härtefalldarlehen müssen Sie nach der Ausbildung zurückzahlen.
Härtefallzuschuss
Wenn Sie als Schülerin oder Schüler in einer schulischen Ausbildung keine Ausbildungsförderung erhalten, weil Sie bestimmte Altersgrenzen überschritten haben und ein Härtefall sind, können Sie unter Umständen einen Zuschuss erhalten, wenn dieser für die Eingliederung in das Erwerbsleben zwingend erforderlich ist. Der Zuschuss kann gezahlt werden für
- Regel- und Mehrbedarfe,
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung,
- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Altersgrenze für Ausbildungsförderung liegt in der Regel bei 30 Jahren, weitere Ausnahmen sind möglich.
Studierende können keinen Härtefallzuschuss erhalten, sondern nur ein Härtefalldarlehen.
Übergangsdarlehen
Wenn Sie bereits Leistungen der Grundsicherung beziehen und eine Ausbildung beginnen, kann für den ersten Monat ein Übergangsdarlehen gewährt werden. Dieses Darlehen kann Ihnen helfen, eine finanzielle Lücke zu überbrücken, bis Sie Ihre erste Ausbildungsvergütung oder Ausbildungsförderung erhalten. Es verhindert, dass Ihr Ausbildungsstart gefährdet wird. Es wird nur für den ersten Monat der Ausbildung gewährt und am Monatsanfang gezahlt. Die Höhe orientiert sich am Arbeitslosengeld II.
Das zinslose Darlehen müssen Sie nach der Ausbildung zurückzahlen.
Ein Darlehen oder einen Zuschuss müssen Sie beantragen. Der Antrag ist formlos möglich.
- Erkundigen Sie sich bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Jobcenter über das Antragsverfahren.
- Leistungen für ergänzende Mehrbedarfe, wie auch das Arbeitslosengend II, müssen beantragt werden. Hierfür stehen Antragsformulare zur Verfügung, die Sie im Jobcenter abholen oder sich zuschicken lassen können. Die Formulare finden Sie auch im Internet.Für die Beantragung eines Darlehens, eines Härtefallzuschusses oder einer Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt verwendet Ihr zuständiges Jobcenter gegebenenfalls ein gesondertes Antragsformular. Ihr Jobcenter teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie für Ihren bestimmten Fall einreichen müssen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Wenn Sie noch nicht volljährig sind, lassen Sie eine erziehungsberichtigte Person den Antrag unterschreiben.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag.Das Jobcenter prüft Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse.
- Das Jobcenter trifft eine Entscheidung nach Einzelfall.
- Härtefallzuschuss: Ob die Voraussetzungen für einen Zuschuss vorliegen, entscheidet die zuständige Vermittlungsfachkraft.
- Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihr Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde.
- Wenn Sie ein Darlehen gewährt bekommen, vereinbart das Jobcenter mit Ihnen, wann und wie Sie das Geld zurückzahlen.
Wenn Sie sich zum Beginn oder während Ihrer Ausbildung in einer finanziellen Notsituation befinden, können Sie Leistungen für Auszubildende beantragen. Dabei gilt:
Allgemein
- Sie haben als Auszubildender oder Auszubildende keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II und
- Sie befinden sich in einer finanziellen Notsituation und
- Sie können für Ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen.
In der Regel können von den genannten Leistungen profitieren:
-
- Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen
- Auszubildende, die die Altersgrenze nach § 10 Absatz 3 BAföG erreicht haben
- Auszubildende in einer beruflichen Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, die mit Vollverpflegung untergebracht sind
- in einem Internat oder
- in einem Wohnheim.
- Auszubildende mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Ausbildungsgeld beispielweise während einer beruflichen Ausbildung, einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer Grundausbildung haben und die untergebracht sind
- in einem Internat,
- in einem Wohnheim oder
- in einer besonderen Einrichtung für Menschen mit Behinderungen,
wenn die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger übernommen werden.
Darlehen allgemein
- Ohne ein Darlehen würde der Start Ihrer Ausbildung oder dessen erfolgreicher Abschluss aus finanziellen Gründen gefährdet.
Härtefalldarlehen
- Sie sind nicht in der Lage, durch einen Nebenjob zuzuverdienen, zum Beispiel weil
- Sie alleinerziehend sind oder
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie einen Angehörigen pflegen oder
- es Ihr Aufenthaltstitel in Deutschland nicht erlaubt.
- Sie können als Härtefall eingestuft werden, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende Umstände Ihre Ausbildung gefährden und/oder Sie in eine existenzbedrohende Notsituation geraten.
Härtefallzuschuss
- Sie sind mindestens 30 Jahre alt und können daher altersbedingt kein BAföG mehr erhalten und
- Sie befinden sich in einer schulischen Ausbildung, ohne deren Abschluss Ihre berufliche Eingliederung schwer gefährdet ist, studieren aber nicht.
- Sie können als Härtefall eingestuft werden, wenn außergewöhnliche, schwerwiegende Umstände Ihre Ausbildung gefährden und/oder Sie in eine existenzbedrohende Notsituation geraten.
- Antragsformulare
- Gültiges Ausweisdokument:
- Personalausweis oder
- gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel
- Nachweise über Einkommen, beispielsweise eine Lohnbescheinigung oder aktuelle Kontoauszüge (beispielsweise über Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Ausbildungsgeld, Bafög)
- Nachweise über Ausbildung oder Studium (beispielsweise Ausbildungsbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung)
- Nachweise über vorhandenes Vermögen (beispielsweise Sparguthaben, Aktien, Wertpapiere, Bausparverträge)
- Nachweise über Ausgaben, beispielsweise durch Vorlage von Kontoauszügen (oder zum Beispiel Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
- Nachweise bei früherem Leistungsbezug, auch bei einem anderen Jobcenter (Bewilligungsbescheid, Leistungsnachweis)
Antrag: Beachten Sie, dass Sie den Antrag so schnell wie möglich stellen, wenn Ihnen Ihre finanzielle Not bewusst wird oder sich ankündigt und nicht erst im Nachhinein.
- Widerspruch
- Eilverfahren vor dem Sozialgericht
- Klage vor dem Sozialgericht
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja