Datenschutzkontrolle Durchführung
Der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ist ein Grundrecht.
Insbesondere in Bezug auf die überwiegend automatisierte Verarbeitung bestehen infolge des technischen Fortschritts Gefahren für die Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger. Für sie wird es zunehmend schwerer, zu erkennen, wer welche Daten über sie verarbeitet und ob dies im Rahmen des rechtlich Zulässigen geschieht.
Wirtschaftsunternehmen, Freiberufler oder auch Vereine verarbeiten personenbezogenen Daten. Sie müssen dabei die Grundsätze und Vorgaben der unmittelbar geltenden europäischen Datenschutz-Grundverordnung beachten, die die legitimen Verarbeitungsinteressen mit den Interessen der Betroffenen am Schutz ihrer Daten und Privatsphäre in Einklang bringt.
Weitere Informationen finden Sie unter „Datenschutzkontrolle im öffentlichen Bereich“ und „Datenschutzkontrolle im Rundfunkbereich“.
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