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  • Den Ersatz nach Verlustanzeige für die Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen beantragen

    Die für ein Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen ausgestellte Ausnahmegenehmigung sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen. Die Urkunde ist bei der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen zur Prüfung der zuständigen Person auszuhändigen. Ist die Ausnahmegenehmigung abhandengekommen oder verloren gegangen, kann bei der zuständigen Stelle Ersatz beantragt werden.

    Sie können die Ausfertigung schriftlich oder online beantragen.

    Der Antrag ist kurz zu begründen.

    Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag, fordert ggf. Unterlagen nach und erteilt Ihnen bei positiver Prüfung die Ausfertigung und erhebt die Auslagen.

    Die Leistung wird gewährt, soweit Sie erklären, dass die Genehmigung abhandengekommen/unauffindbar ist.

    • Angabe der Halterdaten (Name, Adresse)
    • (soweit vorhanden) unser Aktenzeichen
    • FIN und Kennzeichen des Fahrzeuges
    • Zulassungsbescheinigung bzw. Betriebserlaubnis der Fahrzeugkombination
    • Bevollmächtigung, sofern der Antrag für einen Dritten gestellt wird

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein