Den Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz bescheinigen lassen
Wenn Sie beabsichtigen, Röntgeneinrichtungen zu betreiben oder mit radioaktiven Stoffen umzugehen, ist eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Behörde notwendig.
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Nachdem Sie einen anerkannten Kurs zum Erwerb der Fachkunde erfolgreich abgelegt haben, beantragen Sie formlos bei der zuständigen Behörde eine Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde.
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Es ist auch möglich, dass die zuständige Behörde an Sie herantritt und auffordert, einen Nachweis der erforderlichen Fachkunde vorzulegen.
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Die Behörde prüft Ihre Unterlagen und die Voraussetzungen und sendet Ihnen bei positiver Prüfung die Bescheinigung über die erforderliche Fachkunde zu.
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Sie müssen einen Kurs zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde erfolgreich abgelegt haben.
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Sie müssen die erforderliche praktische Erfahrung schriftlich oder digital nachweisen können.
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Sie müssen über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung verfügen
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Nachweise über eine für das jeweilige Anwendungsgebiet geeignete Ausbildung
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Nachweise über die praktische Erfahrung (Sachkundenachweis)
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Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen (darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen).
Gebühr: EUR 70,00
Der anerkannte Kurs / Lehrgang darf insgesamt nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Geltungsdauer: 5 Jahre
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen
Wenn die Behörde die Fachkunde nicht bzw. nicht antragsgemäß erteilt wird, können Sie Klage erheben.
Beachten Sie, dass Sie Ihre Fachkunde spätestens nach fünf Jahren aktualisieren müssen.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
06112 Halle (Saale)
Hinweise zur Anreise
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Montag 07:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr
Freitag 07:00 – 15:30 Uhr
Samstag geschlossen
Sonntag geschlossen