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  • Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen

    Der Denkmalreichtum in Mitteldeutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt ist überdurchschnittlich. Über 60.000 Kulturdenkmale sowie einzigartige Kulturlandschaften prägen die Region. Die Denkmale aus den verschiedensten Epochen sind kulturtouristisch von höchster Bedeutung und gehören zu Sachsen-Anhalts Sehenswürdigkeiten. Wichtige historische Kulturgüter sind in den letzten Jahren als Weltkulturerbe der Menschheit anerkannt und unter den Schutz der UNESCO gestellt worden.

    Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Denkmalrechtliche Genehmigungen werden gemäß § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) erteilt. Der Antrag ist schriftlich und in mindestens 2-facher Ausfertigung einzureichen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Ausgefülltes Antragsformular

    Je nach Art und Umfang der beantragten Maßnahme!

    Siehe unter Formulare und andere Dokumente

    Zum Umfang der für das konkrete Vorhaben erforderlichen Unterlagen werden Sie von den Mitarbeitern des Ressorts Denkmalschutz gern beraten.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    keine (im Ausnahmefall bei erforderlicher Inanspruchnahme von Leistungen Dritter gemäß § 20 Abs. 5 DenkmSchG LSA)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    innerhalb von 2 Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen (vgl. § 14 Abs. 11 DenkmSchG LSA)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG)

    Stelle:
    Abteilung Denkmalschutz
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2216371
    +49 345 2216354
    Fax:
    +49 345 2216302
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: nach Vereinbarung
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe
    Adresse:
    Olvenstedter Straße 1-2
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0345 514-2533
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Nolte
    Position:
    Adresse:
    Hakeborner Straße 1
    39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 567-2533
    E-Mail: