Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
Der Denkmalreichtum in Mitteldeutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt ist überdurchschnittlich. Über 60.000 Kulturdenkmale sowie einzigartige Kulturlandschaften prägen die Region. Die Denkmale aus den verschiedensten Epochen sind kulturtouristisch von höchster Bedeutung und gehören zu Sachsen-Anhalts Sehenswürdigkeiten. Wichtige historische Kulturgüter sind in den letzten Jahren als Weltkulturerbe der Menschheit anerkannt und unter den Schutz der UNESCO gestellt worden.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Denkmalrechtliche Genehmigungen werden gemäß § 14 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) erteilt. Der Antrag ist schriftlich und in mindestens 2-facher Ausfertigung einzureichen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Ausgefülltes Antragsformular
Je nach Art und Umfang der beantragten Maßnahme!
Siehe unter Formulare und andere Dokumente
Zum Umfang der für das konkrete Vorhaben erforderlichen Unterlagen werden Sie von den Mitarbeitern des Ressorts Denkmalschutz gern beraten.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
keine (im Ausnahmefall bei erforderlicher Inanspruchnahme von Leistungen Dritter gemäß § 20 Abs. 5 DenkmSchG LSA)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
innerhalb von 2 Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen (vgl. § 14 Abs. 11 DenkmSchG LSA)
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
06122 Halle (Saale)
+49 345 2216354
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt