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  • Die Erlaubnis für ein Prostitutionsfahrzeug beantragen

    Prostitutionsfahrzeuge sind Fahrzeuge, die Personen nutzen, um sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Jede Person, die solch ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt, benötigt eine Erlaubnis.

    Folgende Fahrzeuge können dafür zum Beispiel infragekommen:

    • Bus
    • Campingmobil
    • Wohnanhänger
    • Boot

    Sie erhalten die Erlaubnis für ein bestimmtes Betriebskonzept und ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung.

    Die Erlaubnis ist auf maximal 3 Jahre befristet. Sie können beantragen, dass die Erlaubnis verlängert wird.

    Die zuständige Behörde kann die Erlaubnis an bestimmte Bedingungen oder Auflagen knüpfen.

    Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.

    Beachten Sie, dass Sie unter Umständen neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnisse benötigen. Auch kann es sein, dass Sie an anderer Stelle meldepflichtig sind. Dies betrifft vor allem folgende rechtlichen Bereiche:

    • Gaststättenrecht
    • Gewerberecht
    • Baurecht
    • Wasserrecht
    • Immissionsschutzrecht

    In bestimmten Fällen benötigen Sie auch eine Erlaubnis, um öffentliche Wegeflächen gesondert nutzen zu können.

    • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
    • Sie haben sich einer Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständige Behörde unterzogen.
    • Ihr Prostitutionsfahrzeug erfüllt Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge. Dazu gehören:
      • ein ausreichend großer Innenraum
      • eine angemessene Innenausstattung
      • eine angemessene sanitäre Ausstattung
      • eine gültige Betriebszulassung haben
      • das Fahrzeug ist in technisch betriebsbereitem Zustand
      • die Türen müssen bestimmten Anforderungen gerecht werden:
        • sie müssen jederzeit von innen zu öffnen sein
        • über technische Vorkehrungen muss jederzeit Hilfe erreichbar sein
        • sie müssen nach Ausstattung und Beschaffenheit den zum Schutz der dort tätigen Prostituierten oder Sexarbeiter erforderlichen allgemeinen Anforderungen genügen

    Einzelfirma (natürliche Person):

    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls. elektronischer Aufenthaltstitel
    • Betriebskonzept
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0", beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

    Gesellschaften (juristische Personen) zum Beispiel Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):

    • Aktueller Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise Genossenschaftsregister
    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Betriebskonzept
    • Personalausweis, Reisepass, gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel für die gesetzliche Vertretung
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" für die gesetzliche Vertretung, beziehungsweise europäisches Führungszeugnis

    Für Erlaubnis Prostitutionsfahrzeug zusätzlich:

    • Betriebserlaubnis (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

    Stelle:
    Team Gewerbe
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211232
    Fax:
    +49 345 2211375
    Parken:
    Behindertenparkplatz: An der Magistrale, Parkplatz vor dem Einkaufszentrum
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Kühn
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2211405
    Telefax:
    +49 345 2211375
    E-Mail: