Ehefähigkeitszeugnis
Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist erforderlich.
Die Beratung und Aushändigung des Antrags auf Ehefähigkeitszeugnis erfolgt bei der Vorsprache.
Hat der deutsche Antragsteller keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzen Wohnsitzes in Deutschland zuständig.
Bitte beachten Sie: das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig!
Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- eine internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (ggf. ausländische Urkunden mit Beglaubigungen)
- Nachweise vorangegangener Ehen und deren rechtskräftige Auflösung
- Nachweis zum gegenwärtigen Wohnsitz
- ausgefüllter formgebundener Antrag (siehe zusätzliche Hinweise)
- für ausländische Partner eine beglaubigte Kopie des Reisepasses
für die Beantragung
Gebühr: EUR 50,00
Bei Beachtung von ausländischem Recht
Gebühr: EUR 100,00
für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses
Gebühr: EUR 10,00
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Familienstand bzw. Staatsangehörigkeit des Partners.
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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Sa: geschlossen
So: geschlossen