Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Ausländische Stellen fordern dieses Zeugnis oft für eine Eheschließung.
Das Ehefähigkeitszeugnis bestätigt Ihnen, dass Sie nach deutschem Recht die dort benannte Person heiraten dürfen, also dass Sie zum Beispiel
- nicht bereits verheiratet sind,
- geschäftsfähig sind,
- volljährig sind.
Sie können ein Ehefähigkeitszeugnis auch beantragen, wenn Sie im Ausland eine Lebenspartnerschaft eingehen möchten.
Sie können das Ehefähigkeitszeugnis bei Ihrem zuständigen Standesamt beantragen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist erforderlich.
Die Beratung und Aushändigung des Antrags auf Ehefähigkeitszeugnis erfolgt bei der Vorsprache.
Hat der deutsche Antragsteller keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzen Wohnsitzes in Deutschland zuständig.
Bitte beachten Sie: das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig!
- Sie wollen innerhalb der nächsten 6 Monate im Ausland heiraten.
- Sie
- haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
- sind in Deutschland als staatenlos anerkannt,
- sind in Deutschland als heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer anerkannt oder
- sind in Deutschland als Flüchtling anerkannt mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
- Ihrer beabsichtigten Heirat mit einer konkret bestimmten Person steht nach deutschem Recht nichts entgegen.
- international anerkannter Identitätsnachweis für beide im Ehefähigkeitszeugnis benannte Personen:
- Pass oder ID-Card (EU)
- Passersatzdokument
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
- eine internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (ggf. ausländische Urkunden mit Beglaubigungen)
- Nachweise vorangegangener Ehen und deren rechtskräftige Auflösung
- Nachweis zum gegenwärtigen Wohnsitz
- ausgefüllter formgebundener Antrag (siehe zusätzliche Hinweise)
- für ausländische Partner eine beglaubigte Kopie des Reisepasses
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Geltungsdauer: 6 Monate
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Familienstand bzw. Staatsangehörigkeit des Partners.
Lehnt das Standesamt die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ab, können Sie einen Antrag auf Anweisung beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist das Standesamt an Ihrem letzten Wohnort in Deutschland zuständig.
Hatten Sie noch nie einen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis bestätigt nicht nur den freien Ehestand einer Person, sondern auch, dass nach deutschem Recht für beide Personen keine Ehehindernisse bestehen. Daher können je nach Einzelfall weitere Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Scheidungsurteile oder Nachweise über die Auflösung früherer Ehen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis kann nicht ausgestellt werden, wenn der Eheschließung nach deutschem Recht ein Ehehindernis entgegensteht, beispielsweise bei einer unzulässigen Mehrehe oder unzulässigen Ehe mit einer minderjährigen Person.
06108 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Anzahl: 5
Anzahl: 1
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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Sa: geschlossen
So: geschlossen