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  • Ehefähigkeitszeugnis

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Staates ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
     
    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In manchen Ländern wird zusätzlich zu dem vom deutschen Standesamt ausgestellten Ehefähigkeitszeugnis eine Bescheinigung des deutschen Konsulats verlangt. Ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
     
    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.

    Für Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, muss eine Befreiung von der Beibringung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg beantragt werden. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist erforderlich.

    Die Beratung und Aushändigung des Antrags auf Ehefähigkeitszeugnis erfolgt bei der Vorsprache.

    Hat der deutsche Antragsteller keinen Wohnsitz mehr in Deutschland, ist das Standesamt des letzen Wohnsitzes in Deutschland zuständig. 

    Bitte beachten Sie: das Ehefähigkeitszeugnis ist 6 Monate gültig!

    Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfragen Sie bitte beim zuständigen Standesamt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • eine internationale Geburtsurkunde oder Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung (ggf. ausländische Urkunden mit Beglaubigungen)
    • Nachweise vorangegangener Ehen und deren rechtskräftige Auflösung
    • Nachweis zum gegenwärtigen Wohnsitz
    • ausgefüllter formgebundener Antrag (siehe zusätzliche Hinweise)
    • für ausländische Partner eine beglaubigte Kopie des Reisepasses 

    für die Beantragung

    Gebühr: EUR 50,00

    Bei Beachtung von ausländischem Recht

    Gebühr: EUR 100,00

    für die Ausstellung eines zusätzlichen Ehefähigkeitszeugnisses

    Gebühr: EUR 10,00
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Familienstand bzw. Staatsangehörigkeit des Partners.

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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