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  • Eheschließung anmelden

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Um heiraten zu können, muss die Eheschließung durch die Verlobten angemeldet und das Vorliegen der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt geprüft werden.

    Eine Anmeldung ist frühestens 6 Monate vor dem Termin der Eheschließung möglich.

    Wichtig: Es wird empfohlen, den Wunschtermin zur Eheschließung bereits vor der Anmeldung telefonisch zu reservieren. Dies ist für das laufende Kalenderjahr jederzeit möglich. Reservierungen eines Wunschtermins im folgenden Kalenderjahr sind aus organisatorischen Gründen frühestens ab dem ersten Mittwoch im Oktober des aktuellen Jahres möglich.

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/Ihrem Partnerin/Partner beziehungsweise Verlobte/Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. 

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen online oder über das Telefonservicecenter 115.

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
       

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
      • die Eheurkunde oder
      • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      • die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
      • alle Heiratsurkunden
      • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
      • Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
      • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
      • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      • Geburtsurkunde
      • Ehefähigkeitszeugnis
      • Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen:
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Beide Partner sind ledig:

    wenn außerhalb von Halle (Saale) geboren:

    • Beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters 
    • ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass)

    wenn in Halle (Saale) geboren:

    • Geburtsurkunde
    • ein gültiges Dokument (Personalausweis oder Reisepass)

    ist ein gemeinsames Kind vorhanden:

    • Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde dieses Kindes

    Befindet sich der Hauptwohnsitz eines Partners nicht in Halle, muss eine erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde vorgelegt werden. Die einfache Meldebescheinigung ist nicht ausreichend.

    wichtig:

    • beim gemeinsamen Kind braucht keine Vaterschaftsanerkennung vorgelegt werden, wenn der Vater bereits in der Geburtsurkunde des Kindes eingetragen wurde

    wenn beide Partner schon verheiratet waren zusätzlich: 

    • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch der letzten Ehe mit Auflösung, d. h. Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten. In Ausnahmefällen genügen die Eheurkunde bzw. die beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuch mit dem Eintrag dieser Auflösungen.

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne ihr zuständiges Standesamt.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    •   50,00 EUR für die Prüfung der Ehefähigkeit
    • 100,00 EUR (wenn ausländisches Recht zu beachten ist)
    • 100,00 EUR zusätzlich bei Eheschließungen an Freitagen (ab 12 Uhr) und an Samstagen

    Die Gebühr für die Ausstellung von Eheurkunden ist nicht enthalten.

    Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    • für die Bearbeitung des Antrags: je nach Standesamt und Einzelfall bis zu 4 Wochen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Bearbeitung kann sofort erfolgen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.

    Eine sofortige Eheschließung am Tag der Anmeldung ist nicht möglich.

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    Zusätzliche Hinweise

    Eheschließung im Ausland:

    • Unbedingt beim Standesamt vorsprechen, da je nach Wunschland unterschiedliche Erfordernisse zu beachten sind.

    Eheschließung mit Ausländerbeteiligung:

    • Unbedingt beim Standesamt vorsprechen, da die erforderlichen Papiere von Land zu Land unterschiedlich, evtl. noch Legalisationen anzubringen oder  inhaltliche Überprüfungen notwendig sind.
    • In Einzelfällen sind z. T. noch weitere Unterlagen erforderlich. Für ausländische Mitbürger gelten diese Angaben nicht. 

    Eheschließung und Dokumentenausstellung (Vordatierung):

    • Steht im Anschluss einer Eheschließung  bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so können Dokumente bereits im Vorfeld auf den neuen Namen  beantragt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung der Dokumente beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, dass der Reispass erst nach erfolgter Eheschließung durch die Mitarbeiter/ innen der Meldebehörde ausgehändigt wird!

    • Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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