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  • Eheurkunde Ausstellung bei Auslandsheirat beantragen

    Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

    Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

    Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde, oder beglaubigten Auszug aus dem Register.

    Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Beantragung ist über folgenden Link online durchführbar: Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde

    In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-221 4623.

    • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
    • Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument) zur Antragsberechtigung
    • Nachweis des rechtlichen Interesses

    Einzelfallabhängig, variiert von Bundesland zu Bundesland

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • 10,00 EUR 
    • 5,00 EUR für jedes weitere im gleichen Arbeitsgang erstellte Exemplar derselben Urkunde 
       

    Einzelfallabhängig

    • § 61-66 PStG (Benutzung)
    • § 5 Abs. 5  PStG (Fristen)
    • § 48 PStG
    • § 50 PStG

    Diverse (Kommunalabhängig)

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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    So: geschlossen