Eheurkunde, Ausstellung
Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Ausstellung von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde) oder beglaubigten Registerabschriften kann beim Standesamt beantragt werden falls der Ereignisort Halle (Saale) war.
Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.
Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:
- Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
- Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Ihre Meldeanschrift
- Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- den Grund der Beantragung
- gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse
- Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Eine Antragstellung ist durch
- Urkundeninhaber,
- Ehegatten,
- Vorfahren und
- Abkömmlinge möglich sowie
- durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses.
Die Beantragung ist über folgenden Link online durchführbar: Antrag auf Ausstellung einer Eheurkunde
In Ausnahmefällen ist auch eine schriftliche Anforderung (E-Mail, Post, Fax) möglich. Kontaktieren Sie das Standesamt Halle (Saale) in derartigen Fällen bitte zunächst unter standesamt@halle.de oder die Standesamt-Hotline 0345-221 4623.
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
- Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
- Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
- Sie sind die Eltern der Ehegatten.
- Sie sind Kind der Ehegatten.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
- Gültiges Ausweisdokument, Nachweis der Berechtigung oder eines rechtlichen Interesses, ggf. Vollmacht
- Im Rahmen des Online-Verfahrens ist auch eine Authentisierung über das Servicekonto Sachsen-Anhalt möglich.
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
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- 10,00 EUR
- 5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde im gleichen Arbeitsgang
Art der Bezahlung
- Prepaid imRahmen der Onlinebeantragung
- Überweisung nach Erhalt eines Kostenbescheides bei schriftlicher Antragstellung
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Urlunden werden ausschließlich per Post versandt.
Bearbeitungsdauer: bis zu 4 Wochen
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
§ 5 Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (PStG-AG LSA) i. V. m. der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
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Eine Beglaubigung von Personenstandsurkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich. Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt des jeweiligen Ereignisortes.
Das Standesamt führt Eheregister für 80 Jahre fort. Abschriften von länger zurückliegenden Einträgen können beim Stadtarchiv abgefordert werden.
Formulare:
Onlineverfahren möglich:
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig:
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen