Ehrenbürger vorschlagen
Wenn Sie eine Person kennen, die sich um die Gemeinde oder Stadt besonders verdient gemacht hat, können Sie diese Person für einen Ehrenbürgerschaft vorschlagen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Gemäß § 22 KVG LSA sowie § 15 der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) kann einer Person das Ehrenbürgerrecht verliehen werden, wenn sie sich durch herausragende Leistungen – ideell oder materiell – nachhaltig um das Wohl der Kommune verdient gemacht hat. Die Verleihung erfolgt nach einem formfreien Antrag, der von der Verwaltung geprüft und vom Stadtrat beschlossen wird.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
§ 22 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale)
Stelle:
Team Repräsentation / Protokoll / Städtepartnerschaften
Adresse:
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2214110
Fax:
+49 345 2214117
E-Mail:
Parken:
Parkplatz: Tiefgaragen
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
Anzahl: 1
Anzahl: 1
Behindertenparkplatz: Schülershof 16
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
Anzahl: 5
Anzahl: 5
Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
Anzahl: 2
Anzahl: 2
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Mo.- Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen