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  • Ehrenbürger vorschlagen

    Wenn Sie eine Person kennen, die sich um die Gemeinde oder Stadt besonders verdient gemacht hat, können Sie diese Person für einen Ehrenbürgerschaft vorschlagen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Gemäß § 22 KVG LSA sowie § 15 der Hauptsatzung der Stadt Halle (Saale) kann einer Person das Ehrenbürgerrecht verliehen werden, wenn sie sich durch herausragende Leistungen – ideell oder materiell – nachhaltig um das Wohl der Kommune verdient gemacht hat. Die Verleihung erfolgt nach einem formfreien Antrag, der von der Verwaltung geprüft und vom Stadtrat beschlossen wird.

    Stelle:
    Team Repräsentation / Protokoll / Städtepartnerschaften
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214110
    Fax:
    +49 345 2214117
    Parken:
    Parkplatz: Tiefgaragen
    Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo.- Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen