Eignung von Messeinrichtungen für die Erfassung von Wassermengen feststellen lassen
Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. oder wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.
Die Wasserentnahmemengen müssen mit einer Messeinrichtung gemessen und nachgewiesen werden.
Sie können die Eignung der verwendeten Messeinrichtung überprüfen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
- Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
- Diese prüft Ihren Antrag.
- Nachdem der Antrag geprüft wurde erhalten Sie einen Bescheid.
- Antrag auf Feststellung der Geeignetheit der Messeinrichtung
- Angaben zur verwendeten Messeinrichtung, Lage und Einbausituation (eventuell mit Fotonachweisen )
Gebühr: gebührenfrei
Keine
Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.