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  • Eignung von Messeinrichtungen für die Erfassung von Wassermengen feststellen lassen

    Sie müssen ein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn Sie Wasser aus oberirdischen Gewässern entnehmen oder ableiten. oder wenn Sie Grundwasser entnehmen, zutage fördern, zutage leiten oder ableiten.

    Die Wasserentnahmemengen müssen mit einer Messeinrichtung gemessen und nachgewiesen werden.

    Sie können die Eignung der verwendeten Messeinrichtung überprüfen lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.

    • Bitte reichen Sie die ausgefüllten Formulare bei der zuständigen Behörde ein.
    • Diese prüft Ihren Antrag. 
    • Danach erhalten Sie einen Bescheid.

    • Antrag auf Feststellung der Geeignetheit der Messeinrichtung
    • Angaben zur verwendeten Messeinrichtung, Lage und Einbausituation (eventuell mit Fotonachweisen )

    Gebühr: gebührenfrei

    Keine

    Sie können innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben.

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Wasser
    Adresse:
    Dessauer Straße 70
    06118 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-2410
    Fax:
    0345 514-2155
    Öffnungszeiten:
    • Termine können nach individueller Vereinbarung durchgeführt werden.

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.