Eignungsprüfung von nicht-elektronischen Geräten, die Radon am Arbeitsplatz messen
Wenn Sie Geräte für die nach Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration oder -Exposition an Arbeitsplätzen als anerkannte Stelle oder behördlich bestimmte Messstelle bereitstellen und die Messungen auswerten, müssen Sie regelmäßig an Eignungsprüfungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) für nicht-elektronische Radonmessgeräte teilnehmen.
Eignungsprüfungen werden als Bestandteil von Vergleichsprüfungen nicht-elektronischer Radonmessgeräte und in Kombination mit Kalibrierexpositionen angeboten.
Wenn Ihre Institution an einer Eignungsprüfung teilnimmt, senden Sie ein Set von nicht-elektronischen Radonmessgeräten an das BfS. Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, jedes Messgerät mit einem individuellen Identifikationscode zu kennzeichnen, den Sie vom BfS erhalten.
Die Expositionen erfolgen im Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS. Nach der Auswertung senden Sie die Ergebnisse an das BfS und erhalten eine individuelle Auswertung. Das BfS ist verpflichtet, die im Zuge der Eignungsprüfungen erhaltenen beziehungsweise ermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben.
Den Antrag stellen Sie online über das Bundesportal oder per E-Mail. Wenn Sie keine anerkannte Stelle, oder behördlich bestimmte Messstelle sind und keine Eignungsprüfung für die Beantragung der Anerkennung als Stelle benötigen, können Sie die Eignungsprüfung nur per E-Mail beantragen.
Eine Eignungsprüfung können Sie online oder per E-Mail beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beantragen.
Online-Anmeldung:
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen die Online-Anmeldung auf.
- Hinweis: Um sich online anzumelden, benötigen Sie ein ELSTER Mein Unternehmenskonto.
- Die Online-Anmeldung führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Senden Sie die Anmeldung ab.
- Das BfS prüft Ihre Anmeldung.
- Gegebenenfalls kommt das BfS bei Rückfragen oder Nachforderungen noch einmal auf Sie zu.
- Gegebenenfalls sendet Ihnen das BfS nach Bewilligung der Teilnahme Aufkleber zu, die zur Kennzeichnung an den Geräten anzubringen sind (Identifikationscode). Senden oder bringen Sie die Geräte in das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin.
- Nach Abschluss der Exposition beauftragen Sie die Abholung Ihrer Geräte vom BfS.
- Sie werten die Geräte aus und senden die Ergebnisse digital an das BfS.
- Sie erhalten die individuelle Auswertung per Post.
- Den Kostenbescheid erhalten Sie per E-Mail oder über Ihr Elster-Organisationskonto. Im Anschluss zahlen Sie die Kosten.
Antrag per E-Mail stellen:
- Fordern Sie das Anmeldeformular beim BfS per E-Mail an.
- Füllen Sie es digital oder auf einem Papierausdruck vollständig aus.
- Unterschreiben Sie das Anmeldeformular digital oder auf einem Papierausdruck, den Sie im Anschluss einscannen.
- Schicken Sie das Anmeldeformular mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an das BfS.
- Das BfS prüft Ihre Anmeldung.
- Gegebenenfalls kommt das BfS bei Rückfragen oder Nachforderungen noch einmal auf Sie zu.
- Gegebenenfalls sendet Ihnen das BfS nach Bewilligung der Teilnahme Aufkleber zu, die zur Kennzeichnung an den Geräten anzubringen sind (Identifikationscode).
- Senden oder bringen Sie die Geräte in das Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS in Berlin.
- Nach Abschluss der Exposition beauftragen Sie die Abholung Ihrer Messgeräte vom BfS.
- Sie werten die Geräte aus und senden die Ergebnisse digital an das BfS.
- Sie erhalten die individuelle Auswertung per Post.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Im Anschluss zahlen Sie die Kosten.
Die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend für
- behördlich bestimmte Messstellen, die Messgeräte zur Überwachung beruflicher Strahlenexpositionen durch Radon ausgeben;
- anerkannte Stellen, die vom BfS für die Messung der Radon-222-Aktivitätskonzentration anerkannt worden sind beziehungsweise Institutionen im Anerkennungsverfahren.
- Geräte-Beschreibung mit Informationen zum Gerätetyp
Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen alle 2 Jahre erforderlich.
Die Frist zur Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahmen zur Qualitätssicherung ist für behördlich bestimmte Messstellen durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
38226 Salzgitter
10318 Berlin