Einbürgerung, Antrag
Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.
Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Die Einbürgerung geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag (Das Antragsformular finden Sie unten unter der Rubrik Formulare und andere Dokumente).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin online.
Es wird dringend empfohlen, sich vor der Stellung eines Einbürgerungsantrags beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt derzeit ausschließlich per E-Mail. Senden Sie bitte eine Anfrage zur Beratung an staatsangehoerigkeit@halle.de
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
- Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals.
- Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen.
- Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.
Hinweis: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
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In Konkretisierung zu den oben genannten Punkten:
- fremdsprachige Urkunden sind durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher zu fertigen
Hinweis: Lassen Sie sich bereits vor der Antragstellung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall zwingend erforderlich sind.
Zu Ihrem Einbürgerungsantrag werden die nachstehend genannten Unterlagen benötigt. (Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen)
- vollständig ausgefüllter Formblattantrag (siehe unten unter Formulare und Dokumente)
- Geburtsurkunde (Apostille oder Legalisation) von Ihnen (Original und Übersetzung)
- Geburtsurkunde (Apostille oder Legalisation) der Kinder
- Heiratsurkunde, ggf. auch zu früheren Ehen
- Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (z. B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil im Original mit Rechtskraftvermerk)
- eigenhändig geschriebenen Lebenslauf (ausführlich und nicht tabellarisch)
- Lichtbild aus neuerer Zeit
- Nachweis über Identität und Staatsangehörigkeit (nationaler Reisepass, Staatsangehörigkeitsurkunde, Personalausweis, Reiseausweis) mit Aufenthaltstitel bzw. Freizügigkeitsbescheinigung (Kopien aller Seiten, außer Leerseiten)
- Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Bundespersonalausweis, Personalausweis bzw. Reisepass der ehemaligen DDR
- Zeugnisse (alle Schulzeugnisse) bzw. Abschlusszeugnis
- Nachweis über Berufsausbildung in Deutschland und deren Abschluss
- Nachweis über berufliche Fortbildung in Deutschland und deren Abschluss
- Nachweis über Studium in Deutschland und deren Abschluss
- Immatrikulationsbescheinigung (Studienzeitbescheinigung) bzw. Schulbescheinigung
- Nachweis über Kindergartenbesuch
- Deutschkurs (Zertifikat) B 1 (TELC, DSH oder Goethe-Institut)
- Nachweis über Abschluss Integrationskurs
- Einbürgerungstest
- Arbeitsnachweise seit Aufenthalt in Deutschland bzw. der letzten zehn Jahre (z. B. Rentenversicherungsverlauf)
- Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung
- Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. Arbeitsvertrag
- Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers der letzten drei Monate (auch vom Ehegatten)
- Nachweise zum Familieneinkommen (Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsverpflichtungen bzw. den Bezug von Unterhaltsleistungen, Elterngeld, Kinderzuschlag)
- BAföG-Bescheid
- Bescheid nach SGB II oder Arbeitslosengeldbescheid
- Rentenbescheid oder Grundsicherungsbescheid
- Nachweis über Krankenversicherung
- Bei selbstständig Tätigen: Gewinnermittlung nach § 4 EStG der letzten beiden Jahre, betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Jahres, private Rentenversicherung, Absicherung für das Alter (Höhe und Dauer des Beitrages), Prognose des Steuerberaters
- Nachweis über Grundbesitz (Grundbuchauszug) bzw. Vermögen
- Mietvertrag mit aktuellem Nachweis über Höhe der Miete
Von Unterlagen in fremder Sprache werden neben der Urschrift zusätzlich deutsche Übersetzungen von einem allgemeinen beeidigten und in Deutschland bestellten Dolmetscher bzw. Übersetzer benötigt.
Bitte den vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag erst bei Antragsabgabe im Beisein des Bediensteten unterschreiben. Die hochpersönliche Antragstellung wird öffentlich beglaubigt.
Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.
Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.
Gebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen
Verwaltungsgebühr: EUR 51,00
Gebühr für eine Einbürgerung
Verwaltungsgebühr: EUR 255,00
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In Konkretisierung zu den oben genannten Punkten:
Sowohl im Falle der Einbürgerung als auch für die Ablehnung eines Antrags sind Gebühren zu erheben. Wird der Antrag zurückgenommen, reduziert sich die Gebühr.
Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse und der Sprachkenntnisse anfallen.
- 255 Euro für Erwachsene
- 51 Euro für Minderjährige, die mit ihren Eltern (Elternteil) zusammen eingebürgert werden
- 255 Euro für Minderjährige, die ohne ihre Eltern (Elternteil) eingebürgert werden
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
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Die Voraussetzungen werden in einer Beratung per E-Mail vorab erläutert.
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zusätzlich:
Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen in einer Einbürgerungsfeier persönlich übergeben. Im Verlauf der Einbürgerungsfeier werden Sie mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird die Einbürgerung wirksam. Sie sind dann deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde gehen Sie zu Ihrer Meldebehörde und beantragen dort Ihren deutschenPersonalausweis. Diesen müssen Sie als Deutsche oder Deutscher besitzen, aber nicht ständig mit sich führen. Einen Reisepass brauchen Sie, wenn Sie eine Auslandsreise vorhaben, für die der Personalausweis nicht ausreicht. Hier berät Sie Ihre Meldebehörde.
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Die Einbürgerung wird durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde wirksam. Diese wird Ihnen persönlich und nach Möglichkeit in einer Einbürgerungsfeier ausgehändigt sofern am Tag der Aushändigung alle Voraussetzungen vorliegen. Vor Aushändigung der Urkunde ist mündlich feierlich zu erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen.
Die Beantragung eines deutschen Dokumentes (Personalausweis, Reisepass) erfolgt eigenständig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen in einer der Bürgerservicestellen der Stadt Halle (Saale). Es wird darauf hingewiesen, dass Sie auch nach der Einbürgerung verpflichtet sind, für alle Staatsangehörigkeiten, die Sie besitzen, ein gültiges Dokument zu führen.
Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen.
Hinweis: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrer Einbürgerungsbehörde ein Beratungsgespräch führen. Sie sparen damit eventuell Zeit und unnötige Rückfragen.
Ihre Einbürgerungsbehörde wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen versuchen, Ihren Einbürgerungsantrag zügig zu bearbeiten. Unter Umständen kann bis zur Einbürgerung eine längere Zeit vergehen, da oftmals das Verfahren der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zeitaufwändig ist.
Hinweis: Im Einbürgerungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.
Wenn für Ihre Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Einbürgerungszusicherung. Damit können Sie die notwendigen Schritte für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unternehmen. Die Einbürgerungszusicherung gilt grundsätzlich zwei Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden.
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Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen.
Hinweise: Vor Antragstellung wird dringend die Durchführung einer Beratung empfohlen. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an staatsangehoerigkeit@halle.de
Im Einbürgerungsverfahren besteht eine besondere Mitwirkung- und Initiativpflicht der Antragstellenden. Sie sind deshalb im Einbürgerungsverfahren dazu verpflichtet, alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen eigenständig und unaufgefordert einzureichen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich anzuzeigen.
06108 Halle (Saale)
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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So: geschlossen