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  • Einbürgerung, Antrag

    Sachsen-Anhalt begrüßt, unterstützt und ermutigt diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die auf Dauer hier leben und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten. Um einen deutschen Pass zu erhalten, kann man sich einbürgern lassen. Damit erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit und kann gleichberechtigt am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen.

    Die Einbürgerung bringt für Sie viele Vorteile. Sie können Ihren Beruf frei wählen, Sie erhalten das Wahlrecht, können selbst gewählt werden, erhalten Ausweisungs- und Auslieferungsschutz und bekommen im Ausland jederzeit konsularischen Schutz durch die deutschen Auslandsvertretungen. Außerdem können Sie als Deutscher ohne Visum in viele andere Länder reisen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Die Einbürgerung geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin online.


    Es wird dringend empfohlen, sich vor der Stellung eines Einbürgerungsantrags beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt derzeit ausschließlich per E-Mail. Senden Sie bitte eine Anfrage zur Beratung an staatsangehoerigkeit@halle.de

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

    • Für die Unterlagen genügt regelmäßig eine beglaubigte Abschrift oder eine Ablichtung des Originals.
    • Personenstandsurkunden und Pass sind im Original vorzulegen.
    • Bei fremdsprachigen Urkunden ist außerdem eine Übersetzung erforderlich.

    Hinweis: Lassen Sie sich frühzeitig von der Einbürgerungsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

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    Zu Ihrem Einbürgerungsantrag werden die nachstehend genannten Unterlagen benötigt. (Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen)
     

    • vollständig ausgefüllter Formblattantrag
    • Geburtsurkunde (Apostille oder Legalisation) von Ihnen (Original und Übersetzung)
    • Geburtsurkunde (Apostille oder Legalisation) der Kinder (Original und Übersetzung)
    • Heiratsurkunde, ggf. auch zu früheren Ehen (Original und Übersetzung)
    • beglaubigte Abschrift des Familienbuches (bei Eheschließung bis 31.12.2008)
    • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (z. B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil)
    • eigenhändig geschriebenen Lebenslauf (ausführlich und nicht tabellarisch)
    • Lichtbild aus neuerer Zeit
    • Nachweis über Staatsangehörigkeit (Personalausweis, Staatsangehörigkeitsurkunde, Nationalpass, Reiseausweis) mit Aufenthaltstitel bzw. Freizügigkeitsbescheinigung (Kopien aller Seiten, außer Leerseiten)
    • Nachweis über besonderen Status (Asylberechtigung, Flüchtling)
    • Nachweis oder schriftliche Erklärung zum Wehrdienst im Heimatland
    • Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Bundespersonalausweis, Personalausweis bzw. Reisepass der ehemaligen DDR
    • Zeugnisse (alle Schulzeugnisse) bzw. Abschlusszeugnis
    • Nachweis über Berufsausbildung und deren Abschluss
    • Nachweis über berufliche Fortbildung und deren Abschluss
    • Nachweis über Studium und deren Abschluss
    • Immatrikulationsbescheinigung (Studienzeitbescheinigung) bzw. Schulbescheinigung
    • Nachweis über Kindergartenbesuch
    • Nachweis über Abschluss Integrationskurs oder Deutschkurs (Zertifikat) B 1 (TELC, DSH oder Goethe-Institut)
    • Einbürgerungstest
    • Arbeitsnachweise seit Aufenthalt in Deutschland bzw. der letzten acht Jahre
    • Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung
    • Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. Arbeitsvertrag
    • Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers der letzten drei Monate (auch vom Ehegatten)
    • Nachweise zum Familieneinkommen (Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsverpflichtungen bzw. den Bezug von Unterhaltsleistungen, Elterngeld)
    • BAföG-Bescheid
    • Bescheid nach SGB II oder Arbeitslosengeldbescheid
    • Rentenbescheid oder Grundsicherungsbescheid
    • Gewinnermittlung nach § 4 EStG der letzten beiden Jahre
    • Betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Kalenderjahres
    • Prognose vom Steuerberater
    • Nachweis über Kranken-, Rentenversicherung, Absicherung für das Alter (Höhe des Beitrages)
    • Nachweis über Grundbesitz (Grundbuchauszug) bzw. Vermögen
    • Mietvertrag mit aktuellem Nachweis über Höhe der Miete

    Welche Unterlagen für die Bearbeitung nötig sind, wird mit Ihnen im persönlichen Beratungsgespräch geklärt.
    Von den Unterlagen in fremder Sprache werden neben der Urschrift zusätzlich deutsche Übersetzungen von einem allgemein beeidigten Dolmetscher bzw. Übersetzer benötigt.
    Bitte den vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag erst bei Antragsabgabe im Beisein des Bediensteten unterschreiben.

    Für die eine Einbürgerung fallen Gebühren an. Wird der Antrag zurückgenommen oder abgelehnt, reduziert sich die Gebühr.

    Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse, der Sprachkenntnisse und für die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit anfallen.

    Gebühr für die Miteinbürgerung minderjähriger Kinder ohne eigenes Einkommen

    Verwaltungsgebühr: EUR 51,00

    Gebühr für eine Einbürgerung

    Verwaltungsgebühr: EUR 255,00
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    • 255 Euro für Erwachsene
    • 51 Euro für Minderjährige, die mit ihren Eltern (Elternteil) zusammen eingebürgert werden
    • 255 Euro für Minderjährige, die ohne ihre Eltern (Elternteil) eingebürgert werden

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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    Die Voraussetzungen werden im persönlichen Beratungsgespräch vorab erläutert.

    Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

    Die Einbürgerungsurkunde wird Ihnen in einer Einbürgerungsfeier persönlich übergeben. Im Verlauf der Einbürgerungsfeier werden Sie mündlich feierlich erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen. Mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wird die Einbürgerung wirksam. Sie sind dann deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.

    Mit Ihrer Einbürgerungsurkunde gehen Sie zu Ihrer Meldebehörde und beantragen dort Ihren deutschenPersonalausweis. Diesen müssen Sie als Deutsche oder Deutscher besitzen, aber nicht ständig mit sich führen. Einen Reisepass brauchen Sie, wenn Sie eine Auslandsreise vorhaben, für die der Personalausweis nicht ausreicht. Hier berät Sie Ihre Meldebehörde.

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    Informationen zur Einbürgerung finden Sie im Internet auf den Seiten des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

    Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen.

    Hinweis: Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie mit Ihrer Einbürgerungsbehörde ein Beratungsgespräch führen. Sie sparen damit eventuell Zeit und unnötige Rückfragen.

    Ihre Einbürgerungsbehörde wird bei Vorlage aller benötigten Unterlagen versuchen, Ihren Einbürgerungsantrag zügig zu bearbeiten. Unter Umständen kann bis zur Einbürgerung eine längere Zeit vergehen, da oftmals das Verfahren der Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit zeitaufwändig ist.

    Hinweis: Im Einbürgerungsverfahren sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet.

    Wenn für Ihre Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit erforderlich ist, erhalten Sie bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen eine Einbürgerungszusicherung. Damit können Sie die notwendigen Schritte für die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unternehmen. Die Einbürgerungszusicherung gilt grundsätzlich zwei Jahre und kann bei Bedarf verlängert werden.

    Stelle:
    Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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