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  • Einbürgerung beantragen

    Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

    Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

    • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
    • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
      • sich frei in der EU bewegen,
      • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
      • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.

    Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

    Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Einbürgerung geschieht nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Das Antragsformular finden Sie unten unter der Rubrik Formulare und andere Dokumente.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin online.

    Es wird dringend empfohlen, sich vor der Stellung eines Einbürgerungsantrags beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt derzeit ausschließlich per E-Mail. Senden Sie bitte eine Anfrage zur Beratung an staatsangehoerigkeit@halle.de

    • Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. Die erforderliche Aufenthaltsdauer kann unter Umständen verkürzt werden, wenn Sie besondere Integrationsleistungen und deutsche Sprachkenntnisse der Stufe C1 nachweisen.
    • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
    • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
    • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel:
      • eine Niederlassungserlaubnis oder
      • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
      • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
    • Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
    • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
    • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.
      • Das gilt beispielsweise nicht, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
      • Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.
    • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse. Sie müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen, wenn
      • Ihnen dies wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht möglich ist oder
      • Sie einen deutschen Schul-, Hochschul- oder Universitätsabschluss haben oder
      • Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind oder
      • Sie bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind.
    • Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
    • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,
      • Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten.
      • Wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
    • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere
      • für den Schutz jüdischen Lebens sowie
      • zum friedlichen Zusammenleben der Völker und
      • dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

    • Antrag auf Einbürgerung
    • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
    • gültiger Aufenthaltstitel
    • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
        • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
        • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
    • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
    • wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
    • wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
    • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
    • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
    • wenn Sie selbstständig sind:
      • Gewerbeanmeldung
      • aktueller Einkommenssteuerbescheid
      • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
    • Mietvertrag
    • Nachweis Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel:
      • Immobilienbesitz
      • private Lebensversicherung
      • Rentenversicherung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1
    • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs "Leben in Deutschland" oder Einbürgerungstest
    • bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
      • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
      • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
      • Ihre Loyalitätserklärung
    • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
    • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
    • weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen
    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    In Konkretisierung zu den oben genannten Punkten:
    Fremdsprachige Urkunden sind durch einen in Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher zu fertigen.

    Lassen Sie sich bereits vor der Antragstellung durch die Staatsangehörigkeitsbehörde darüber beraten, welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall zwingend erforderlich sind.

    Zu Ihrem Einbürgerungsantrag werden die nachstehend genannten Unterlagen benötigt (Originale sind vorzulegen, Kopien sind vor der Abgabe zu fertigen):

    • vollständig ausgefüllter Formblattantrag (siehe unten unter Formulare und Dokumente)
    • Geburtsurkunde (Apostille oder Legalisation) von Ihnen (Original und Übersetzung)
    • Geburtsurkunde (Apostille oder Legalisation) der Kinder 
    • Heiratsurkunde, ggf. auch zu früheren Ehen 
    • Nachweis über die Auflösung früherer Ehen (z. B. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil im Original mit Rechtskraftvermerk)
    • eigenhändig geschriebenen Lebenslauf (ausführlich und nicht tabellarisch)
    • Lichtbild aus neuerer Zeit
    • Nachweis über Identität und Staatsangehörigkeit (nationaler Reisepass, Staatsangehörigkeitsurkunde, Personalausweis, Reiseausweis) mit Aufenthaltstitel bzw. Freizügigkeitsbescheinigung (Kopien aller Seiten, außer Leerseiten)
    • Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
    • Staatsangehörigkeitsausweis des Ehegatten, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Bundespersonalausweis, Personalausweis bzw. Reisepass der ehemaligen DDR
    • Zeugnisse (alle Schulzeugnisse) bzw. Abschlusszeugnis
    • Nachweis über Berufsausbildung in Deutschland und deren Abschluss
    • Nachweis über berufliche Fortbildung in Deutschland und deren Abschluss
    • Nachweis über Studium in Deutschland und deren Abschluss
    • Immatrikulationsbescheinigung (Studienzeitbescheinigung) bzw. Schulbescheinigung
    • Nachweis über Kindergartenbesuch
    • Deutschkurs (Zertifikat) B 1 (TELC, DSH oder Goethe-Institut)
    • Nachweis über Abschluss Integrationskurs
    • Einbürgerungstest
    • Arbeitsnachweise seit Aufenthalt in Deutschland bzw. der letzten zehn Jahre (z. B. Rentenversicherungsverlauf)
    • Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung
    • Bestätigung des Arbeitgebers über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses bzw. Arbeitsvertrag
    • Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers der letzten drei Monate (auch vom Ehegatten)
    • Nachweise zum Familieneinkommen (Kindergeld, Wohngeld, Unterhaltsverpflichtungen bzw. den Bezug von Unterhaltsleistungen, Elterngeld, Kinderzuschlag)
    • BAföG-Bescheid
    • Bescheid nach SGB II oder Arbeitslosengeldbescheid
    • Rentenbescheid oder Grundsicherungsbescheid
    • Nachweis über Krankenversicherung
    • Bei selbstständig Tätigen: Gewinnermittlung nach § 4 EStG der letzten beiden Jahre, betriebswirtschaftliche Auswertung des laufenden Jahres, private Rentenversicherung, Absicherung für das Alter (Höhe und Dauer des Beitrages), Prognose des Steuerberaters
    • Nachweis über Grundbesitz (Grundbuchauszug) bzw. Vermögen
    • Mietvertrag mit aktuellem Nachweis über Höhe der Miete

    Von Unterlagen in fremder Sprache werden neben der Urschrift zusätzlich deutsche Übersetzungen von einem allgemeinen beeidigten und in Deutschland bestellten Dolmetscher bzw. Übersetzer benötigt.

    Bitte den vollständig ausgefüllten Einbürgerungsantrag erst bei Antragsabgabe im Beisein des Bediensteten unterschreiben. Die hochpersönliche Antragstellung wird öffentlich beglaubigt.

    Hinweise:

    • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren.
    • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen.
    • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen. 

    Gilt für die Einbürgerung pro Person, gilt auch für Minderjährige, die allein eingebürgert werden

    Verwaltungsgebühr: EUR 255,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html


    Gilt für ein minderjähriges Kind, das mit beiden Eltern oder einem Elternteil eingebürgert wird

    Verwaltungsgebühr: EUR 51,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html


    Gilt bei Ablehnungsbescheid für Erwachsene

    Verwaltungsgebühr: EUR 25,00 - 255,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html


    Gilt bei Ablehnungsbescheid für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind

    Verwaltungsgebühr: EUR 25,00 - 51,00

    https://www.gesetze-im-internet.de/stag/__38.html

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    In Konkretisierung zu den oben genannten Punkten:

    Sowohl im Falle der Einbürgerung als auch für die Ablehnung eines Antrags sind Gebühren zu erheben. Wird der Antrag zurückgenommen, reduziert sich die Gebühr.

    Zusätzliche Kosten können im Einzelfall für die Vorlage von Personenstandsurkunden, den Nachweis der staatsbürgerlichen Kenntnisse und der Sprachkenntnisse anfallen.

    • 255 Euro für Erwachsene
    • 51 Euro für Minderjährige, die mit ihren Eltern (Elternteil) zusammen eingebürgert werden
    • 255 Euro für Minderjährige, die ohne ihre Eltern (Elternteil) eingebürgert werden

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Voraussetzungen werden in einer Beratung per E-Mail vorab erläutert.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz

     

    • Widerspruch
    • Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Die Einbürgerung wird durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde wirksam. Diese wird Ihnen persönlich und nach Möglichkeit in einer Einbürgerungsfeier ausgehändigt sofern am Tag der Aushändigung alle Voraussetzungen vorliegen. Vor Aushändigung der Urkunde ist mündlich feierlich zu erklären, dass Sie das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten und alles unterlassen werden, was der Bundesrepublik Deutschland schaden könnte. Dieses feierliche Bekenntnis soll das im Einbürgerungsantrag schriftlich geleistete Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekräftigen.

    Die Beantragung eines deutschen Dokumentes (Personalausweis, Reisepass) erfolgt eigenständig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen in einer der Bürgerservicestellen der Stadt Halle (Saale). Es wird darauf hingewiesen, dass Sie auch nach der Einbürgerung verpflichtet sind, für alle Staatsangehörigkeiten, die Sie besitzen, ein gültiges Dokument zu führen. 
     

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Für die Einbürgerung müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet, können Sie die Einbürgerung selber beantragen. Sind Sie noch keine 16 Jahre alt, müssen die gesetzlichen Vertreter - in der Regel die Eltern - den Antrag stellen.

    Hinweise: Vor Antragstellung wird dringend die Durchführung einer Beratung empfohlen. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail an staatsangehoerigkeit@halle.de 

    Im Einbürgerungsverfahren besteht eine besondere Mitwirkung- und Initiativpflicht der Antragstellenden. Sie sind deshalb im Einbürgerungsverfahren dazu verpflichtet, alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen eigenständig und unaufgefordert einzureichen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen unverzüglich anzuzeigen. 
     

    Stelle:
    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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