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  • Eine Arbeitsgelegenheit vermittelt bekommen

    Sie sind seit längerer Zeit arbeitslos, gegebenenfalls gesundheitlich eingeschränkt und möchten beruflich wieder Fuß fassen? Über eine Arbeitsgelegenheit können Sie als Empfängerin oder Empfänger von Grundsicherungsgeld eine Tätigkeit ausüben, die Sie auf eine Beschäftigung am Arbeitsmarkt vorbereitet.

    Wenn Sie einer Arbeitsgelegenheit nachgehen, erhalten Sie neben dem Grundsicherungsgeld eine sogenannte Mehraufwandsentschädigung. Damit sollen Aufwände, die Ihnen durch die Arbeitsgelegenheit entstehen, abgegolten werden.

    Zu Mehraufwänden zählen insbesondere Fahrkosten oder Arbeitskleidung. Wenn Sie vom Träger Sachleistungen, wie beispielsweise eine Monatsfahrkarte erhalten, wird die Mehraufwandsentschädigung um den entsprechenden Betrag verringert. Wenn Sie vom Träger zusätzlich Geldleistungen erhalten, gelten diese als Einkommen. Dann erhalten Sie weniger Grundsicherungsgeld.

    Träger für Arbeitsgelegenheiten sind beispielsweise

    • Bildungsträger
    • karitative Unternehmen
    • gemeinwohlorientierte Unternehmen
    • gemeinnützige Vereine

    Eine Arbeitsgelegenheit dauert normalerweise bis zu 24 Monate und kann um bis zu 12 Monate verlängert werden.

    Die Arbeitszeit legt das Jobcenter individuell fest. Ihre Unfallversicherung übernimmt der Träger.

    Eine Arbeitsgelegenheit erhalten Sie von Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter.

    • Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Art, den Umfang sowie die Dauer der Tätigkeit und teilt Ihnen mit, wo Sie die Tätigkeiten ausüben. Dabei können Sie auch Ihre Interessen einbringen.
    • Sie erhalten die Details der Arbeitsgelegenheit auch schriftlich.
    • Sie können sich auch online zu der Arbeitsgelegenheit zurückmelden.

    • Das Jobcenter kann Ihnen eine Arbeitsgelegenheit vorschlagen, wenn
      • dies für Ihre Eingliederung ins Arbeitsleben erforderlich ist und sich dafür keine andere Leistung eignet und
      • Sie innerhalb der letzten 5 Jahre nicht mehr als 24 Monate in einer Arbeitsgelegenheiten waren.
    • Die Arbeitsgelegenheit muss
      • zusätzlich sein. Das bedeutet, dass die Arbeit ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden würde.
      • im öffentlichen Interesse sein. Ihre Arbeit muss also der Allgemeinheit dienen, nicht etwa kommerziellen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis.
      • wettbewerbsneutral sein, es darf also kein reguläres Arbeitsverhältnis verdrängt oder verhindert werden.

    keine

    Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: gebührenfrei

    Es gibt keine Frist. 

    Keine. Die Arbeitsgelegenheit wird meist direkt im Beratungsgespräch vereinbart.

    • Widerspruch

      Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

    Stelle:
    Bundesagentur für Arbeit (BA)
    Adresse:
    Regensburger Straße 104
    90478 Nürnberg
    Telefon:
    +49 911 179-0
    Fax:
    +49 911 179-2123

    Stelle:
    Bundesagentur für Arbeit (BA), Dienststellenfinder

    Stelle:
    Jobcenter Halle (Saale)
    Adresse:
    Neustädter Passage 6
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 6822802
    Öffnungszeiten:

    Mo: 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
    Di: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Mi: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Do: 07:30 Uhr - 17:30 Uhr
    Fr: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Deininger
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2213198
    Telefax:
    +49 345 2213182
    E-Mail: