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  • Eine Kennnummer für Betriebe, die Legehennen halten, zur Kennzeichnung von Eiern, beantragen

    Seit dem 01.01.2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde und die mit diesem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme Direktvermarktung). 
    Registrierungspflichtig sind 

    • Betriebe die 350 oder mehr Legehennen halten oder 
    • Betriebe die weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. 

     Werden weniger als 350 Hennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an die Endverbraucherin bzw. den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht. 

    Hinweis: Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein. 

    • Stellen Sie den Antrag. 
    • Ggf. erhalten Sie Rückfragen der Behörde.  
    • Die Behörde prüft dieEinhaltung der Bedingungen (Kontrolle vor Ort)
    • Die Behörde registriert den Betrieb und erteilt eine Kennnummer. 

    • Die Hühnerhaltung ist durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.  
    • Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt. 
    • Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung ist die Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen gewährleistet. 
       

    Vollständig ausgefülltes Antragsformular inkl. Lageplan des Betriebes mit allen Standorten der einzelnen Ställe sowie Lage und Größe aller Auslaufflächen im Falle der Freilandhaltung und ökologischen Erzeugung

    Gegebenenfalls fallen weitere Auslagen an.

    Verwaltungsgebühr: EUR 29,00 - 3.019

    https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen

    Sie müssen die Registriernummer vor Beginn der Legehennenhaltung beantragen.

    Die Bearbeitung kann erst abgeschlossen werden, wenn der Antrag vollständig vorliegt, der Stall vor Ort ist und dieser die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit für die vorgesehene Anzahl an Legehennen erfüllt.

    Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Wochen

    verwaltungsgerichtliche Klage