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  • Einen neuen Namen bescheinigen lassen

    Sie können aus verschiedenen Gründen einen neuen Vor- oder Nachnamen annehmen, zum Beispiel:

    • Sie heiraten oder lassen sich scheiden.
    • Sie haben nach dem Selbstbestimmungsgesetz einen geänderten Geschlechtseintrag mit einem neuen Vornamen.
    • Sie haben nach dem Minderheiten-Namensänderungsgesetz einen übersetzten oder in der Schreibweise angeglichenen Namen.
    • Sie haben nach dem Bundesvertriebenengesetz Bestandteile Ihres Namens abgelegt, zum Beispiel die weibliche Form.
    • Sie haben nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach deutschem Recht Vor- und Familiennamen gebildet beziehungsweise fremde Namensbestandteile abgelegt, zum Beispiel Mittelnamen, Vatersnamen oder Zwischennamen.

    Sie können eine Bescheinigung über den neuen Namen bei Ihrem zuständigen Standesamt erhalten. Das Standesamt bescheinigt Ihnen auf Wunsch auch einen geänderten Geschlechtseintrag.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)

    Ihre Namensführung kann sich aus verschiedenen Gründen geändert haben, zum Beispiel:

    • Eheschließung oder Auflösung der Ehe (Bestimmung Ehename oder Annahme eines früheren Namens nach Auflösung); zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung ist hier das Standesamt am Eheschließungsort
    • Angleichung Ihrer Namensführung an das deutsche Recht, z.B. Ablegung von Namensbestandteilen oder Bildung Vor und Familiennamen (gem. Bundesvertriebenengesetz BVFG oder Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuches EGBGB); zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung ist hier zumeist das Standesamt, bei welchem Sie die entsprechende Erklärung abgegeben haben
    • Neusortierung Ihrer Vornamen; zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Standesamt am Geburtsort
    • Vornamensänderung im Zuge des Selbstbestimmungsgesetzes; zuständig für die Ausstellung einer Bescheinigung über den geänderten Geschlechtseintrag sowie ggf. der Vornamen ist das Standesamt am Geburtsort, ist die Geburt nicht im Inland beurkundet, so ist das Standesamt, welches die Erklärung aufgenommen hat, zuständig
    • Änderung des Familiennamens gem. der seit dem 01.05.2025 in Kraft getretenen Namensrechtsreform, zuständig für die Ausstellung einer Bescheinigung ist das Standesamt am Geburtsort (nähere Informationen hierzu siehe auch „Neues Namensrecht“ 

    • Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht

    Stelle:
    Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
    Adresse:
    Marktplatz 1
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2210
    (Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
    Fax:
    +49 345 2214581
    Parken:
    Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Schülershof 16
    Anzahl: 2
    Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
    Anzahl: 5
    Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
    Anzahl: 1
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

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