Einen neuen Namen bescheinigen lassen
Sie können aus verschiedenen Gründen einen neuen Vor- oder Nachnamen annehmen, zum Beispiel:
- Sie heiraten oder lassen sich scheiden.
- Sie haben nach dem Selbstbestimmungsgesetz einen geänderten Geschlechtseintrag mit einem neuen Vornamen.
- Sie haben nach dem Minderheiten-Namensänderungsgesetz einen übersetzten oder in der Schreibweise angeglichenen Namen.
- Sie haben nach dem Bundesvertriebenengesetz Bestandteile Ihres Namens abgelegt, zum Beispiel die weibliche Form.
- Sie haben nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach deutschem Recht Vor- und Familiennamen gebildet beziehungsweise fremde Namensbestandteile abgelegt, zum Beispiel Mittelnamen, Vatersnamen oder Zwischennamen.
Sie können eine Bescheinigung über den neuen Namen bei Ihrem zuständigen Standesamt erhalten. Das Standesamt bescheinigt Ihnen auf Wunsch auch einen geänderten Geschlechtseintrag.
- Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht
Stelle:
Abteilung Standesamt / Staatsangehörigkeitswesen
Adresse:
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
06108 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2210
(Bemerkung: und 115 (aus dem halleschen Festnetz))
Fax:
+49 345 2214581
E-Mail:
Parken:
Behindertenparkplatz: Große Märkerstraße 5
Anzahl: 2
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Behindertenparkplatz: Schülershof 16
Anzahl: 2
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Behindertenparkplatz: Rathausstraße 5, 10
Anzahl: 5
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Behindertenparkplatz: Gustav-Anlauf-Straße neben Leipziger Straße Hausnummer 3
Anzahl: 1
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Öffnungszeiten:
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
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Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
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So: geschlossen