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  • Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII beantragen

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, können Sie Leistungen für bestimmte einmalige Bedarfe erhalten.

    Die einmaligen Bedarfe umfassen:

    • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, beispielsweise
      • bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung,
      • nach einem Wohnungsbrand,
      • bei einer Erstanmietung nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe,
      • einem Wechsel aus einer Gemeinschaftsunterkunft,
      • bei Verlassen eines Frauen- oder Männerhauses oder
      • nach Trennung und Hausratteilung
    • Erstausstattung für Bekleidung, beispielsweise
      • nach einem Wohnungsbrand oder Überschwemmung
      • bei Schwangerschaft und Geburt, dazu zählt
        • Erstlingsausstattung sowie
        • Umstandskleidung,
      • bei Gesamtverlust oder neuem Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Dazu zählt auch eklatanter Gewichtsverlust.
    • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
    • Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie
    • Miete von therapeutischen Geräten, beispielsweise Förderung des Eigenanteils bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie unter Umständen auch, wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt.

    Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Einkommen der Mitglieder der Einstandsgemeinschaft mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Haushaltsmitglieder berücksichtigt, sofern sie gemeinsam wirtschaften. Hierzu zählen zum Beispiel:

    • Erwerbseinkommen
    • Unterhaltsleistungen
    • Renteneinkünfte

    Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind sind diesem Kind zuzurechnen, um dessen Bedarfe zu decken.

    Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:

    • Kleinere Barbeträge und Geldvermögen
      • je Erwachsenem: 10.000 EUR,
      • je Kind: 500 EUR oder
    • ein angemessenes Hausgrundstück.

    Diese werden bei der Berechnung der Leistungen nicht mindernd berücksichtigt.

    Die einmalige Leistung kann auch ohne Antrag gewährt werden, wenn Ihr zuständiges Sozialamt erfahren hat, dass Sie bedürftig sind und die Voraussetzungen für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen. Sofern Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Leistungen für einmalige Bedarfe stellen.

    Bis auf wenige Ausnahmefälle erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträume.

    • Sie sind hilfebedürftig, können also Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken.
    • Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
      • Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit, also mehr als 6 Monate, nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
    • Sie sind unter 15 Jahre alt und leben
      • zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten, beispielsweise mit Ihren Eltern,
      • in einem Haushalt mit Ihren Großeltern oder in Verwandtenpflege, ohne dass Ihnen Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden.
    • Sie sind keine Studierende oder kein Studierender beziehungsweise keine Auszubildende oder kein Auszubildender.
    • Sie erhalten kein:
      • Bürgergeld, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
    • Einkommensnachweise, beispielsweise:
      • Rente,
      • Krankengeld,
      • Kindergeld,
      • Unterhaltszahlungen oder
      • Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise
      • Kontoauszüge und
      • Sparguthaben
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben:
      • Miethöhe und Mietzahlung
      • Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
      • Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also:
      • Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder
      • Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
    • Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, zum Beispiel:
      •  aktuelle Kontoauszüge,
      • Scheidungsurteile,
      • Verträge zur Vermögensübertragung oder
      • Unterhaltstitel.

    Es fallen keine Kosten an.

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Stelle:
    Grundsicherung Team 1
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215556
    Fax:
    +49 345 2215528
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: geschlossen
    Di: 13:00 - 17:30 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:30 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Stelle:
    Grundsicherung Team 2
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215545
    Fax:
    +49 345 2215528
    Öffnungszeiten:

    Mo:geschlossen
    Di:13:00 - 17:30 Uhr
    Mi:geschlossen
    Do:09:00 - 12:30 Uhr
    Fr:geschlossen
    Sa:geschlossen
    So:geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Stelle:
    Team 1 (Hilfe zum Lebensunterhalt Migranten)
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215440
    Fax:
    +49 345 2215404

    Stelle:
    Team 2 (Hilfe zum Lebensunterhalt Migranten)
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215474
    Fax:
    +49 345 2215404

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Kahn
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215535
    Telefax:
    +49 345 2215528
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Keilholz
    Position:
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215474
    Telefax:
    +49 345 2215404
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Hoffmann
    Position:
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215440
    Telefax:
    +49 345 2215404
    E-Mail:

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Bäumler
    Position:
    Adresse:
    Am Stadion 5
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215545
    Telefax:
    +49 345 2215528
    E-Mail: