Einsicht in auslesbare Daten des elektronischen Identitätsnachweises für Anbieter beantragen
Folgende Daten können Sie im Rahmen der Online-Ausweisfunktion an Anbieter im Internet oder an Automaten durch die Eingabe der PIN freigeben:
- Familienname
- Geburtsname (nur bei Ausweisen, die nach dem 21. Juni 2012 ausgestellt wurden)
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag der Geburt
- Ort der Geburt
- Anschrift
- Dokumentenart
- dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen
- Abkürzung „D" für Bundesrepublik Deutschland
- Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
- Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
- Ordensname, Künstlername.
Diese Daten werden nicht vollständig, nicht automatisch und nicht bei jeder Anwendung übermittelt. Ob und welche Daten freigegeben und übertragen werden, entscheiden Sie selbst. Lediglich die Angabe zur Gültigkeit und die Angabe, ob der Ausweis gesperrt ist, werden in jedem Fall übertragen.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Personalausweis
keine