Einsicht in das Grubenbild beantragen
Wenn Sie von einem Bergschaden betroffen sind oder glauben, hiervon betroffen zu sein, können Sie das Grubenbild einsehen.
Ein Bergschaden ist ein Schaden, der durch den Betrieb eines Bergwerkes verursacht worden ist. Bergschäden können sowohl Personenschäden als auch Sachschäden sein.
Bergschäden können verursacht werden durch:
- Untertägige Aufsuchung
- Untertägige Gewinnung
- Senkung des Bodens
- Bodenpressung
- Zerrung des Bodens
- Erdriss
- Hebung des Bodens
- Seismisches Ereignis
- Grundwasserentnahme
- Wiederanstieg des Grundwassers
- Immission
Wenn Ihr Schaden im Einwirkungsbereich eines Bergbaubetriebes auftritt, ist zu vermuten, dass es sich um einen Bergschaden handelt. Dann können Sie die Einsichtnahme in das Grubenbild beantragen.
Das Grubenbild umfasst alle gesetzlich vorgeschriebenen risslichen Darstellungen eines übertägigen oder untertägigen Bergwerkbetriebs.
Sie können die Einsicht online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Einsicht online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Einsicht schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
- Kontaktieren Sie Ihrer zuständigen Bergbehörde und stimmen Sie die erforderlichen Antragsunterlagen ab.
- Reichen Sie den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen per Post bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Sollten Unterlagen fehlen, wird Sie die Behörde kontaktieren.
- Sie erhalten Ihren Bescheid je nach Antragsverfahren online über die Plattform „BergPass“ oder per Post. Hier wird Ihnen die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt.
- Bei einem positiven Bescheid erhalten Sie einen Termin für die Einsichtnahme in das Grubenbild bei der Behörde.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
Bei Einsicht in das Grubenbild müssen Sie der zuständigen Behörde ein berechtigtes Interesse nachweisen, beispielsweise dass Sie von einem Bergschaden betroffen sind oder sein können.
Ein berechtigtes Interesse liegt im Allgemeinen bei Eigentümerinnen und Eigentümern beziehungsweise von denen bevollmächtigte Personen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern oder Historikern vor.