Einsicht in das Güterrechtsregister beantragen
Im Güterrechtsregister sind die zwischen Ehegatten vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung eingetragen. Die Einsichtnahme in das Register ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Von der Eintragung können Sie eine Abschrift beantragen. Diese kann auch beglaubigt werden. Es wird angeraten, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder den Antrag schriftlich zu stellen.
- Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses (§ 13 Abs. 2 FamFG)
- evtl. Nachweis, dass ein berechtigtes Interesse besteht
- Die Einsicht ist gebührenfrei.
- Für die Erteilung von Abschriften oder Bescheinigungen wird eine Gebühr von 10 € (einfache Abschrift) oder 20 € (beglaubigte Abschrift) erhoben (Nr. 17000 KV GNotKG).
Keine
Keine
Stelle:
Amtsgericht Stendal
Adresse:
Scharnhorststraße 40
39576 Stendal, Hansestadt - Stendal
39576 Stendal, Hansestadt - Stendal
Telefon:
03931 580
Fax:
03931 582000
E-Mail:
ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de
(Bemerkung: Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten.
Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail.
Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agsdldsgvo.)
Parken:
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2
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Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr