Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Widerspruch
Stelle:
Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2214678
Fax:
+49 345 2214667
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Anrede:
Hr.
Nachname:
Johannemann
Position:
Adresse:
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon:
+49 345 2214678
Telefax:
+49 345 2214667
E-Mail: