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  • Eintrag im Berufsregister für Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ändern

    Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.

    Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.

    • Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
    • Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.

    Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.

    • Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister

    Es fallen keine Kosten an.

    Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.

    Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche.

    Bearbeitungsdauer: 1 Woche

    • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.