Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen
Sie sind Gläubiger einer Forderung und können nicht in das Recht oder das Eigentum des Schuldners vollstrecken, weil dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist?
Das Grundbuch ist infolge der Nichteintragung des Berechtigten unrichtig.
Stellen Sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung beim zuständigen Grundbuchamt. Damit kann der Schuldner als Rechtsinhaber beziehungsweise Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Mit Eintragung kann die Vollstreckung fortgeführt werden.
- Vollstreckbarer Titel gegen den/die Vollstreckungsschuldner/in
- Schriftlicher Antrag des Vollstreckungsgläubigers
- Das Grundbuch muss infolge der fehlenden Voreintragung eines dinglich berechtigten Vollstreckungsschuldners unrichtig sein.
- Durch den Antrag können keine weiteren Bewilligungen, Zustimmungen oder Erklärungen Dritter ersetzt werden.
- Schriftlicher Antrag des Vollstreckungsgläubigers
- Nachweise, dass das Grundbuch unrichtig ist - Eintragungsbewilligung des Betroffenen oder Vorlage der den Nachweis der Unrichtigkeit erbringenden Urkunden (in der Form des § 29 GBO - öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunden)
- Vollstreckbarer Titel gegen den nicht eingetragenen Schuldner/die nicht eingetragene Schuldnerin
Abhängig von der Eintragung als Eigentümer/in oder Rechtsinhaber/in
- Nr. 14110 KV Anlage 1 Gerichts- und Notarkostengesetz bei Eintragung als Eigentümer
- Nr. 14120 KV Anlage 1 Gerichts- und Notarkostengesetz bei Eintragung als Inhaber einer Hypothek oder Grundschuld
06112 Halle (Saale)
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Allgemein (Gilt nicht für Beratungshilfe)
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Beratungshilfe (nur an folgenden Tagen!)
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr
Zahlstelle / Gerichtskasse
Montag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr