Eintragung einer Baulast und Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzenserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.
Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. In das Baulastenverzeichnis können auch andere baurechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin zu einem sein oder ihr Grundstück betreffendes Tun, Dulden oder Unterlassen und Auflagen, Bedingungen, Befristungen und Widerrufsvorbehalte eingetragen werden.
Auskünfte aus dem Baulastverzeichnis bieten Klarheit über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Dies ist unerlässlich für die Planung und Durchführung von Bauvorhaben. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale)
Bei Anfragen kontaktieren Sie bitte unsere Mitarbeiterinnen Frau Bunk, Telefon: 0345 221 6381, oder Frau Stein, Telefon: 0345 221 6380, bzw. nutzen Sie bitte die Mailadresse baulasten@halle.de.
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Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis kann formlos per Mail an baulasten@halle.de oder durch das ausgefüllte Antragsformular Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis per Post angefordert werden.
Eine Eintragung einer Baulast kann durch das Formular Antrag auf Eintragung einer Baulast per Mail an baulasten@halle.de oder auf dem Postweg erfolgen.
Sie müssen grundsätzlich ein berechtigtes Interesse darlegen, um in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen zu können. Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Bevollmächtigte sowie Kaufinteressenten eines Grundstücks.
Eines berechtigten Interesses bedürfen nicht: Notare und Notarinnen, sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, welche im nachgewiesenen Auftrag eines Notars oder einer Notarin das Baulastenverzeichnis einsehen wollen, sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure.
- Ein formloser schriftlicher Antrag oder ein digitaler Antrag per Onlinedienst auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis.
- Angaben zum Grundstück (Straße, Hausnummer, gegebenenfalls Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück, Lageplan)
- Nachweis eines berechtigten Interesses
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- Formloser Antrag bei Antragstellung per E-Mail
- Verwendung des Antragformulars bei Beantragung per Post
- Nachweis des berechtigten Interesses
Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso Abschriften aus dem Verzeichnis. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenverordnung (BauGVO) festgelegt.
Je Abschrift
Gebühr: EUR 15,00
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauGebVST2006rahmen
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Gebühren werden auf Grundlage der Baugebührenverordnung (BauGVO) i. V. m. der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) erhoben.
Es bestehen keine Fristen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Auskunftsbegehrens ab (zum Beispiel von der Anzahl der zum Grundstück gehörenden Flurstücke oder der Anzahl der auf dem Grundstück liegenden Baulasten).
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Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Baugebührenverordnung (BauGVO)
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA)
Ein formloser schriftlicher Antrag oder ein digitaler Antrag per Onlinedienst auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
06122 Halle (Saale)
Anzahl: 2
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung (09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr)
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06122 Halle (Saale)
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