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  • Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern

    Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern). Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Wenn sich nach der Eintragung noch Änderungen ergeben, können Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Änderung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Änderung und bestätigt Ihnen anschließend die Änderung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Änderungen können beispielsweise auch Veränderungen der Wochenarbeitszeit betreffen, wie der Wechsel von Voll- in Teilzeit und umgekehrt, oder der Wechsel der Fachrichtung oder Adressänderungen.

    Sie als ausbildende Stelle reichen den Antrag zur Änderung analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle ein.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

    Bei der Änderung können beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung erneut überprüft werden.

    Gegebenenfalls kontaktiert Sie die zuständige Stelle aus folgenden Gründen:

    • Rückfragen
    • Nachforderungen von Unterlagen
    • Behebung von Mängeln

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung, ob die Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    • Das Berufsausbildungsverhältnis wurde bereits eingetragen.
    • Der Vertrag entspricht dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Ausbildungsordnung.
    • Bei minderjährigen Auszubildenden: Zustimmung der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen

    • Geänderter Vertrag
    • Geänderter Ausbildungsplan
    • Antrag des/der Auszubildenden bei Anrechnung schulischer und/oder beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und bei Verkürzung der Ausbildungsdauer
    • Antrag der/des Auszubildenden bei Verlängerung der Ausbildung

    Bei Änderungen, die die Ausbildungsdauer betreffen:

    • Stellungnahme der Ausbildungsstätte
    • Begründendes Dokument

    Die Änderung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.

    Gebühr: EUR 0,00 - 100,00

    Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Änderung des Vertrags einreichen.

    Antragsfrist: 1 Werktag

    Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

    Sofern ein Bescheid ausgestellt wurde, können Sie als Ausbildende Widerspruch bei der entsprechenden Kammer einlegen.