Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen
Wenn Sie als bauvorlageberechtigter Ingenieur oder Ingenieurin arbeiten möchten, müssen Sie Mitglied der Ingenieurkammer sein.
Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure müssen Sie beantragen.
Bauvorlageberechtigte Ingenieur und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft Ihre Unterlagen und Voraussetzungen.
- abgeschlossenes Studium des Hochbaus oder des Bauingenieurwesens
- mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden
- Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hinzufügen:
- Amtlich beglaubigte Kopie über erfolgreichen Abschluss im Bauingenieurwesen oder Hochbau
- Nachweis einer 2-jährigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden.
- Originale/Kopien von Bauanträgen für mindestens 2 Gebäude mit den dazugehörigen eigenständig erstellten Entwurfsplanungen mit Genehmigungsvermerken und den entsprechenden Baugenehmigungen aus einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren (ohne Fachplanung).
- Bescheinigungen des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers oder des bauvorlageberechtigten Arbeitgebers zu der Planung bezüglich der Leistungsphasen
- Ausgefüllte und unterzeichnete Objektliste gemäß Antragsunterlagen
Keine.
Stelle:
Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
Adresse:
Hegelstraße 23
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon:
0391 628890
Fax:
0391 6288999
E-Mail:
Öffentliche Verkehrsmittel:
Haltestelle: Planckstraße:
Straßenbahn: 2,5
Parken:
Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden:
ja
Rollstuhlgerecht:
ja
Öffnungszeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr