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  • Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer beantragen

    Die Ingenieurkammer in Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

    Als Ingenieur oder Ingenieurin können Sie sich in eine Liste der Ingenieurkammer eintragen lassen.

    Folgende Listen werden von der Ingenieurkammer geführt:

    • „einfache“ Mitgliedschaft
    • Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
    • Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
    • Nachweisberechtigte für Standsicherheit
    • Sachverständige
      • Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
      • Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
      • Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
    • Interessenten
    • Berufshaftpflichtversicherte
    • für weitere Ingenieure, für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gefordert sind z.B. Liste der Fachingenieure, Energieexperten, SiGeKo Liste …

    Je nach Liste müssen Sie verschiedene Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen.

    Eine Mitgliedschaft bietet Ihnen einige Vorteile, z.B. Fort- und Weiterbildungen, Beratung bei Existenzgründung oder auch Interessenvertretung bei berufspolitischen Fragen.

    Zudem erhalten Sie einen EU-weit gültigen Ingenieurausweis.

    • Sie haben Ihr Studium einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens 6 Regelstudiensemestern erfolgreich beendet (siehe Ingenieurgesetz vom Land Sachsen-Anhalt)
    • Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen
    • Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt

    Je nach Liste müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen:

    Mitglied

    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

    Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen

    • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
    • Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
    • Hinweis: Jeder Beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, sofern Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen

    • Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens
    • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden

    Nachweisberechtigte für Standsicherheit

    • Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens oder der Fachrichtung Architektur
    • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung

    Sachverständige

    • Die Voraussetzungen hängen von den verschiedenen Arten ab

    Interessenten

    • Sie sind in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studium immatrikuliert

    • Antrag
    • Nachweis über die Verleihung des akademischen Grades
    • Prüfungszeugnis
    • Darstellung des Beruflichen Werdeganges
    • Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung
    • Weitere Qualifikationsnachweise je nach Listeneintragung

    Für die Listeneinträge fallen unterschiedliche Gebühren an. 

    Weitere Kosten für die Führung in den Listen können anfallen.

    Wenn die Unterlagen vollständig sind maximal 3 Monate.

    Stelle:
    Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
    Adresse:
    Hegelstraße 23
    39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
    Telefon:
    0391 628890
    Fax:
    0391 6288999
    E-Mail:
    Öffentliche Verkehrsmittel:
    Haltestelle: Planckstraße:
    Straßenbahn: 2,5
    Parken:
    Parkplatz:
    Anzahl: k.A.  Gebühren: ja
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr