Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer beantragen
Die Ingenieurkammer in Sachsen-Anhalt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Als Ingenieur oder Ingenieurin können Sie sich in eine Liste der Ingenieurkammer eintragen lassen.
Folgende Listen werden von der Ingenieurkammer geführt:
- „einfache“ Mitgliedschaft
- Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Nachweisberechtigte für Standsicherheit
- Sachverständige
- Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- Anerkannte Sachverständige der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt
- Zertifizierte Sachverständige nach DIN ISO/IEC 17024
- Interessenten
- Berufshaftpflichtversicherte
- für weitere Ingenieure, für die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere Qualifikationen gefordert sind z.B. Liste der Fachingenieure, Energieexperten, SiGeKo Liste …
Je nach Liste müssen Sie verschiedene Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen.
Eine Mitgliedschaft bietet Ihnen einige Vorteile, z.B. Fort- und Weiterbildungen, Beratung bei Existenzgründung oder auch Interessenvertretung bei berufspolitischen Fragen.
Zudem erhalten Sie einen EU-weit gültigen Ingenieurausweis.
- Sie haben Ihr Studium einer technisch-naturwissenschaftlichen Fachrichtung nach mindestens 6 Regelstudiensemestern erfolgreich beendet (siehe Ingenieurgesetz vom Land Sachsen-Anhalt)
- Sie dürfen die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen
- Sie wohnen oder arbeiten in Sachsen-Anhalt
Je nach Liste müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen:
Mitglied
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Beratende Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis der Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit
- Hinweis: Jeder Beratende Ingenieur der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt ist Pflichtmitglied im Versorgungswerk, sofern Sie das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bauvorlageberechtigte Ingenieure/ Ingenieurinnen
- Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden
Nachweisberechtigte für Standsicherheit
- Grundsätzlich ein absolviertes Studium des Hochbaus oder Bauingenieurwesens oder der Fachrichtung Architektur
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
Sachverständige
- Die Voraussetzungen hängen von den verschiedenen Arten ab
Interessenten
- Sie sind in einem technisch-naturwissenschaftlichen Studium immatrikuliert
- Antrag
- Nachweis über die Verleihung des akademischen Grades
- Prüfungszeugnis
- Darstellung des Beruflichen Werdeganges
- Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung
- Weitere Qualifikationsnachweise je nach Listeneintragung
Für die Listeneinträge fallen unterschiedliche Gebühren an.
Weitere Kosten für die Führung in den Listen können anfallen.
Wenn die Unterlagen vollständig sind maximal 3 Monate.
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr