Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit beantragen
Mit den Kernstücken des Bauordnungsrechts, (Gefahrenabwehr und dem Schutz von Leib und Leben) sind unmittelbar die Standsicherheit von Bauwerken verbunden. Die Liste der Ingenieure und Ingenieurinnen, die bautechnische Nachweise erstellen können, wird durch die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt geführt.
Für die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- Sie haben ein Studium der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen abgeschlossen
- Sie haben mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
- Antrag auf Eintragung und die dazugehörigen Anlagen