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  • Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte erstellen

    Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
    den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
    muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

    Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

    • Personalien des Kindes,
    • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
    • Reiseroute und
    • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.

    Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

    • seiner Geburtsurkunde und
    • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

    mit sich führen.

    Je nach Zielland,

    • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
    • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
    • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

    Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

    Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

    Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
    Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
    zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

    Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.

    Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
    Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.

    keine

    in der Regel keine

    Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
    Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.

    Formulare: formlose Einverständniserklärung

    Onlineverfahren möglich: nein

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein