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  • Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen

    Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

    Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start

    Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

    keine

    keine

    • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
    • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Stelle:
    Bundeszentralamt für Steuern