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  • Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige

    Wenn Sie den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.
     

    Voraussetzungen:

    • Sie und die im Betrieb tätigen Personen besitzen die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
    • Sie weisen eine Deckungsvorsorge zum Ersatz von Schäden nach (Mindestsumme 250.000 Euro).
    • Sie erfüllen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes.

    Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG § 17 Vertrauensdienstegesetz (VDG)

    Stelle:
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
    Adresse:
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn
    Telefon:
    0228 14-0
    Fax:
    0228 14-8872

    Stelle:
    Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Referat VIB4 (früher VIA2/VIIC4)
    Adresse:
    Tulpenfeld 4
    53113 Bonn
    Telefon:
    0228 14-0
    Fax:
    0228 14-8872