Zum Hauptinhalt springen
  • Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • elektronische Übermittlung der Steuererklärung und Bezug von Steuervordrucken

    Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet. Es bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, Vereinen und Organisationen in erster Linie die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung der Steuererklärung aber auch Informationen zu vielen Steuervordrucken. Die elektronische und teilweise auch bereits papierlose Variante der Steuerklärung wird Ihnen kostenlos von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Mit „ELSTER: Ihr Online-Finanzamt“ können Sie viele steuerliche Belange direkt und unkompliziert am PC, Smartphone oder Tablet erledigen. Dazu gehören neben der Anleitung zum Ausfüllen der Formulare Funktionen zur papierlosen Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt, zur Berechnung der auf die erklärten Einkünfte entfallenden Steuer sowie zum Bescheide Abgleich.

    Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen z. B. zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung. Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

    Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    §§ 80, 80a, 149 Abgabenordnung (AO)

    §§ 25, 46 Einkommensteuergesetz (EStG)

    § 14, 27, 28, 31, 38 Körperschaftsteuergesetz (KStG)

    § 14 a Gewerbesteuergesetz (GewStG)

    § 18 Umsatzsteuergesetz (UStG)

    § 56 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV)

    Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung nutzen Sie bitte das Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung unter www.elster.de.

    Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung: www.formulare-bfinv.de. Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie z. B. die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

    Stelle:
    Bundeszentralamt für Steuern

    Stelle:
    Finanzamt Halle
    Adresse:
    Hallorenring 10
    06108 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 69240
    Fax:
    +49 345 69244600
    WWW:
    Finanzamt Halle (Saale)
    Kontaktformular mit ELSTER-.Benutzerkonto
    (Bemerkung: Registrierung/Login - Anhänge sind möglich)

    Kontaktformular ohne ELSTER-Benutzerkonto (steuerlicher Bezug)
    (Bemerkung: Nachrichten mit steuerlichem Bezug - keine Anhänge möglich)

    Kontaktformular ohne ELSTER-Benutzerkonto (sonstige Nachrichten)
    (Bemerkung: Nachrichten ohne steuerlichen Bezug - keine Anhänge möglich)
    Öffnungszeiten:

    Montag       08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag     08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch     geschlossen
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
    Freitag        08:00 - 12:00 Uhr

    Stelle:
    Ministerium der Finanzen
    Adresse:
    Editharing 40
    39108 Magdeburg, Landeshauptstadt