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  • Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
    In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
    Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Große oder schwere Elektroaltgeräte aus privaten Haushaltungen von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) werden nach vorheriger Anmeldung von der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH abgeholt. Der Antrag ist telefonisch unter 0345 581-4100 oder per E-Mail unter kundenservice@hws-halle.de zu stellen. Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH legt den Abfuhrtermin fest und informiert Sie mindestens 3 Tage vorher. Bei der Abholung von Großgeräten können nach vorheriger Abstimmung Kleingeräte beigegeben werden.

    Kleine Elektroaltgeräte können am Schadstoffmobil (an bestimmten Standplätzen) abgegeben oder in die im Stadtgebiet zur Verfügung gestellten und entsprechend gekennzeichneten Sammelbehälter (Elektronikschrottcontainer) eingegeben werden. 

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    keine

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    individuell

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale)

    Abfrage bei den  öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Stelle:
    Team Abfallentsorgung
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214655
    +49 345 2214685
    +49 345 2214695
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Kövel
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214685
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Fr.
    Nachname:
    Heinzel
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214655
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail:

    Anrede:
    Herr
    Nachname:
    Frey
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06124 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214695
    E-Mail: