Elektroschrott entsorgen
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte) sind verpflichtet, alte Elektrogeräte von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurück zunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben oder selbst zu verwerten.
In den meisten Landkreisen und kreisfreien Städten werden Großgeräte bei der Sperrmüllsammlung oder separat mitgenommen und die kleinen Elektrogeräte können an den Sammelstellen abgegeben werden. Auch viele Händler nehmen Altgeräte in den Läden zurück.
Die Entsorgung wird von dem Bürger schon beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürger kostenfrei sein muss (Produktverantwortung).
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Große oder schwere Elektroaltgeräte aus privaten Haushaltungen von Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle (Saale) werden nach vorheriger Anmeldung von der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH abgeholt. Der Antrag ist telefonisch unter 0345 581-4100 oder per E-Mail unter kundenservice@hws-halle.de zu stellen. Die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH legt den Abfuhrtermin fest und informiert Sie mindestens 3 Tage vorher. Bei der Abholung von Großgeräten können nach vorheriger Abstimmung Kleingeräte beigegeben werden.
Kleine Elektroaltgeräte können am Schadstoffmobil (an bestimmten Standplätzen) abgegeben oder in die im Stadtgebiet zur Verfügung gestellten und entsprechend gekennzeichneten Sammelbehälter (Elektronikschrottcontainer) eingegeben werden.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
keine
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
individuell
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
Abfallwirtschaftssatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Halle (Saale)
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
06122 Halle (Saale)
+49 345 2214685
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
06108 Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)