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  • Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen beantragen

    Insbesondere Selbstständigen können aufgrund des Verdienstausfalls bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot Mehraufwendungen entstehen. Beispielsweise müssen viele Selbstständige aufgrund der Existenzgefährdung ihre Wertsachen verpfänden.

    Wenn Sie auch davon betroffen sind, können diese Mehraufwendungen in angemessenem Umfang erstattet werden.  

    Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Kann-Leistung“. Das heißt die Behörde hat einen Spielraum zur Beurteilung, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist.

    Bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot haben Sie Anspruch auf Entschädigung für entstehende Mehraufwendungen, wenn

    • Sie einen Anspruch auf Entschädigung Ihres Verdienstausfalls haben,
    • die Mehraufwendungen aufgrund des Verdienstausfalls entstehen und
    • Ihre Existenz gefährdet ist.

    • Antrag
    • Nachweis über die entstandenen Mehraufwendungen
    • Zahlungsnachweise
    • Nachweis der Existenzgefährdung

    Keine.

    § 56 Infektionsschutzgesetz, Abs. 4. Satz 1

    Stelle:
    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Gesundheitswesen, Pharmazie
    Adresse:
    Ernst-Kamieth-Straße 2
    06112 Halle (Saale)
    Telefon:
    0345 514-1705
    (Bemerkung: Nutzen Sie diese Hotline bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)
    Fax:
    0345 514-1746
    E-Mail:
    poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
    entschaedigung.ifsg@lvwa.sachsen-anhalt.de
    (Bemerkung: Nutzen Sie diese Adresse bei Fragen zur Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.)
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
    Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

    Hinweis: 
    Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.