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  • Erdaufschluss für Brunnen beantragen

    Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen. Mit einer Bohrung in das Erdreich können Sie das Grundwasser beeinflussen.

    Wenn durch die Bohrung Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden, die sich negativ auf das Grundwasser auswirken, ist anstelle einer Anzeige eine Erlaubnis erforderlich.

    Wenn Sie einen Brunnen bohren möchten, müssen Sie dies vorher anzeigen.

    Reichen Sie hierzu die Anzeige bei der zuständigen Stelle ein. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

    Die zuständige Stelle prüft, ob durch die Bohrung gefährliche Stoffe in das Grundwasser gelangen können. Zudem prüft sie, für welchen Zweck Sie den Brunnen bohren möchten.

    Gegebenenfalls erhalten Sie nach der Prüfung eine Anzeigebestätigung. Falls es sich um eine Benutzung eines Gewässers handelt, werden Sie darüber informiert, dass die Benutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedarf.

    Sie beabsichtigen einen Brunnen zu bohren, aus dem Sie Wasser entnehmen wollen.

    Bitte informieren Sie sich bei der unteren Wasserbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen hierfür einen entsprechenden Vordruck.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt
    • Lageplan mit Darstellung des Bohransatzpunktes 
    • ausgefülltes Formular 

    EUR 30,00 bis 156,00 je Bohrung/Erdaufschluss.

    Sie müssen die Bohrung mindestens einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Anzeige 4 Wochen vor Bohrbeginn

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    innerhalb von 4 Wochen

    Bei geologischen Untersuchungen müssen Sie die Bohrung zudem 2 Wochen vorher anzeigen.

    Bei Bohrungen größer als 100 Meter müssen Sie dies dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) anzeigen.

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Antragstellung persönlich, schriftlich durch Grundstückseigentümer oder Bohrfirma (bei Übermittlung per E-Mail per Postweg nachreichen)

    Viele Landkreise und kreisfreien Städte bieten Ihnen für die Anzeige von Bohrungen einen entsprechenden Vordruck. Liegen keine Vordrucke vor, kann die Anzeige auch formlos erfolgen.

    Stelle:
    Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Fax:
    +49 345 2214667
    Aufzug vorhanden:
    ja
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: nach Vereinbarung
    Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
    Mi: nach Vereinbarung
    Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
    Fr: nach Vereinbarung
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Hr.
    Nachname:
    Johannemann
    Position:
    Adresse:
    Neustädter Passage 18
    06122 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2214678
    Telefax:
    +49 345 2214667
    E-Mail: