• Serviceportal
  • Terminvergabe
  • Karriereportal
  • Behördennummer
  • Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen

    Das Gebäudeenergiegesetz stellt Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden. Der Bauherr oder Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen, dass das Gebäude die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt. Der Nachweis erfolgt mit der Erfüllungserklärung. Die Erfüllungserklärung ist abzugeben, nachdem das Gebäude fertiggestellt wurde.

    Die jeweiligen Länder regeln das Verfahren zur Erfüllungserklärung, die Berechtigung der Ausstellung, die Pflichtangaben sowie die vorzulegenden Nachweise.

    Sie müssen bestätigen, dass die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden.

    • Erfüllungserklärung
    • Berechnungen
    • Energieausweis[e]
    • gegebenenfalls:
      • Lieferantenbescheinigung
      • Bescheid über Befreiung von den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

    • Einreichung der Erfüllungserklärung nach Fertigstellung des Gebäudes

    Es ist kein Rechtsbehelf möglich.

    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein